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Lkw-Kartell Wie Transporteure Schadenersatz fordern

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die Verbände bieten mehrere Möglichkeiten für Schadenersatzforderungen wegen der Lkw-Preisabsprachen an.

Für viele Transportunternehmen und Logistiker ist es ein Dilemma: Auf der einen Seite hat die EU-Kommission im Sommer 2016 die Lkw-Hersteller Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault wegen unerlaubter Preisabsprachen zu einer Rekordstrafe von knapp 2,93 Milliarden Euro verurteilt. Wer einen Lkw der genannten Marken über sechs Tonnen im Zeitraum von 1997 bis 2011 gekauft hat, kann somit Schadenersatz fordern. Auf der anderen Seite gehören die Fahrzeughersteller ja durchaus auch zu den Auftraggebern der Unternehmen.

Pflicht des Geschäftsführers

Rechtsanwalt Carsten Vyvers von der Kanzlei Arnecke Sibeth in Frankfurt hat diese Argumentation schon von einigen gehört. Natürlich sei es eine kaufmännische Entscheidung des Einzelnen, welches Risiko man als Unternehmer eingehe – sei es bei der Wahl der Maßnahme, um Schadenersatz einzufordern, oder sogar vorher noch bei der Frage, ob man den Konzern verklagen wolle, für den man fahre.
Wobei es dabei einen gesellschaftsrechtlichen Aspekt gebe: "Als Geschäftsführer einer GmbH ist man in der Pflicht, leicht durchsetzbare Ansprüche auch geltend zu machen. Im Falle der Lkw-Preisabsprachen sollte man also in Absprache mit allen Gesellschaftern die Ansprüche des Unternehmen unbedingt zumindest überprüfen lassen."

Vyvers und die Kanzlei Arnecke Sibeth vertreten selbst die Interessenten von Kartellanten mit 6.500 bis 7.000 Lkw, die sich zu einer gemeinsamen Anspruchdurchsetzung entschieden haben. Für die Finanzierung der Klage hat die Kanzlei einen Prozesskostenfinanzierer gefunden.

Ja, bekräftigt Vyvers, man gehe davon aus, den Klageweg beschreiten zu müssen, und scheue diesen Weg auch nicht. Die Chancen für eine außergerichtliche Einigung schätzt er als nur gering ein. Vyvers, der auf Transportrecht spezialisiert ist, rechnet jedenfalls damit, dass die Fahrzeughersteller den Schadenersatzforderungen mit einem großen Anwaltspool begegnen "und Papier ohne Ende produzieren" werden.

Das könnte etwa für den zum Problem werden, der sich lieber für den Weg der Einzelklage entscheidet. Dann findet sich allerdings auch kein Prozesskostenfinanzierer, die meist erst ab einem gewissen Streitwertanteil einsteigen – das finanzielle Risiko der Schadenersatzforderung und einer eventuellen Auseinandersetzung vor Gericht trägt also der Kläger.

Abtretung der Ansprüche

Auch die Abtretung der Ansprüche auf eine Gesellschaft, die auf den eigenen Namen klagt, ist eine Möglichkeit – dieses Modell bietet etwa der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit seinen Landesverbänden an, der Forderungen für rund 10.000 Lkw gebündelt hat. Die Abwicklung der Forderungen übernehmen der Rechtsdienstleister Financialright und die US-Kanzlei Hausfeld, deren Ableger gegen den VW-Konzern wegen dessen Abgasmanipulationen klagt, die Kostenübernahme erfolgt durch einen Prozesskostenfinanzierer. Bundesweit 17 Informationstage sind laut BGL für Unternehmen geplant, die sich über das genaue Vorgehen informieren und sich gegebenenfalls an dem Abtretungsmodell beteiligen wollen.

Wettbewerbsverein bündelt Interessen

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) wiederum wählen eine andere Variante: Sie unterstützen den Verein zur Förderung des Wettbewerbs und lauteren Verhaltens im Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe. Der Wettbewerbsverein bündelt die Interessen von Unternehmen mit ebenfalls rund 10.000 Lkw und will zunächst, unterstützt von einem Gutachten, versuchen, die Forderungen außergerichtlich klären zu lassen. Komme es nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich, soll es einen Plan B geben. Für welchen Weg ein Unternehmen sich auch entscheidet – es sollte nicht mehr allzu lange warten. Bis Ende des Jahres sollten die Klagen wegen der Verjährungsfrist eingereicht sein.

Und was sagen die Fahrzeughersteller zu den anstehenden Schadenersatzforderungen? Andreas Renschler, Vorstandsvorsitzender VW Truck und Bus und damit verantwortlich auch für MAN und Scania, sagte bei der Bilanzvorlage Ende März: "Wir schauen, welche Argumente wir auf unserer Seite haben, und warten ab, wie die Gerichtsurteile ausgehen."
Die Auseinandersetzung von Scania mit der EU-Kommission – Scania hatte im Gegensatz zu den anderen Herstellern den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert – dauere zudem an; auch hier werde man das Ergebnis abwarten müssen.

Daimler teilt in einer Anfrage von trans aktuell sein Bedauern mit, dass es zu "diesen Vorfällen" gekommen sei. "Daimler nimmt seine Verantwortung in Bezug auf das Wettbewerbsrecht sehr ernst und hat geeignete Maßnahmen ergriffen, damit die Mitarbeiter in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht handeln. Das Unternehmen hat seine internen Kontrollen gestärkt und seine Mitarbeiter verstärkt regelmäßig und umfassend zu Kartell- und Wettbewerbsrecht geschult."

Und zu dem Thema Schadenersatzforderungen sagt der Stuttgarter Konzern: "Wir haben inzwischen Klagen und Anspruchsschreiben von Kunden vorliegen, die glauben, durch das von der Europäische Kommission festgestellte Verhalten einen Schaden erlitten zu haben. Die EU-Kommission hat zur Frage eines Schadens nichts festgestellt. Wir werden uns gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen. Wir bitten im Übrigen um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Rechtsverfahren und Kundenbeziehungen nicht weiter äußern."

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