Profi im Profil - Heiko Kölzsch Regionale Baustellenlogistik

Profi im Profil - Heiko Kölzsch Foto: Jan Bergrath 10 Bilder

Was macht eigentlich Heiko Kölzsch? Der langjährige Fernfahrer hat 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof ein entscheidendes Urteil erstritten.

Der blaue Hängerzug steht unter dem mächtigen Portalkran im Betonwerk der FDU in Achmer. Insgesamt drei Pakete mit maßgenauen Fertigdecken sind für eine Baustelle in Osnabrück bestimmt. Heiko Kölzsch weist den Kranführer schnell ein, wo er die Pakete genau absetzen soll: die ersten beiden auf den Motorwagen, das dritte und größte auf den Anhänger. Dann zieht er ein Stück vor und sichert die knapp 17 Tonnen schwere Fracht. Jeder Handgriff sitzt, und doch ­dauert es fast 30 Minuten, bis alle Gurte fest angezogen sind. "Das Sichern dauert bei mir oft länger als die reine Fahrt zur Baustelle", lacht Heiko. Er ist das Prozedere gewohnt.

Seit Januar 2014 arbeitet er für die Spedition Grummel aus Werlte. Zwei bis drei Touren am Tag. Überwiegend regionale Fahrten, hin und wieder rüber in die Niederlande. "Ich übernehme den Lkw Montagfrüh um vier Uhr in Werlte und stelle ihn am Freitagabend dort wieder ab. Die Woche über bin ich in Achmer stationiert und arbeite eng mit der dortigen Disposition zusammen."

Gegen sieben Uhr war er heute mit dem vorgeladenen Zug bereits in Lengerich. Die zweite Tour führt ihn nun wieder zuerst über den Mittellandkanal auf die B 68 und gerade­wegs ins Zentrum von Osnabrück. Dort entsteht auf dem Gelände einer ehemaligen britischen Kaserne eine neue Wohnanlage.

Seit 1981 unterwegs

Heiko ist seit 1981 Berufskraftfahrer, er hat zuerst bei verschiedenen Speditionen in seiner damaligen Heimatstadt Osnabrück im Fernverkehr gearbeitet, bevor er sich 1998 auf ein berufliches Abenteuer einließ: Der dänische Blumenexporteur GASA aus Odense hatte in Luxemburg ein Transportunternehmen als Tochtergesellschaft gegründet. Für ­Heiko zunächst ein sehr gut bezahlter Job im internationalen Kühlverkehr. "Mit 21 Fahrern haben wir uns neun Lkw geteilt", erzählt Heiko. Das hieß: zwei Wochen fahren, zwei Wochen frei. "Ich war mit meinem Partner ein ideales Team. Wir haben den Lastwagen immer in Osnabrück ­getauscht."

Dann wurde die Transportabteilung 2001 an die dänische Spedition Ove Ostergaard verkauft – und die deutschen Kollegen um Heiko gründeten auf einem Autohof in Osnabrück einen Betriebsrat, um sich gegen die bald drohenden Umstrukturierungsmaßnahmen zu wappnen. Schließlich wurde Heiko, der sich unter anderem dagegen aussprach, dass er und seine Kollegen fortan unerfahrene Aushilfsfahrer, sogenannte Eurodriver, mitnehmen mussten, fristlos entlassen. Dagegen klagte er – zunächst vor dem Arbeitsgericht Osnabrück. "Denn", erklärt Heiko, "ein Betriebsrat kann nach deutschem Arbeitsrecht nicht so einfach gekündigt werden."

Gerichtsstreit zwischen Deutschland und Luxemburg

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. In Kürze: Das Arbeitsgericht Osnabrück und das Landesarbeitsgericht Hannover weigerten sich, das Verfahren zu verhandeln, da es um eine Firma aus Luxemburg ging. Das ­Arbeitsgericht in Luxemburg wiederum verweigerte die Annahme der Klage durch alle Instanzen, da es dort keinen deutschen Betriebsrat gab. "Ebenso wurde deswegen  meine Schadenersatzklage gegen den Staat Luxemburg abgelehnt."

Heiko, damals betreut von Gregor ter ­Heide, selbst langjähriger Lkw-Fahrer, Gründungsmitglied der Gewerkschaft der Kraftfahrer (GKD), für die ÖTV aktiv und seinerzeit von der Luxemburger Gewerkschaft mit diesem Fall beauftragt, kämpfte sich bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg durch. Der fällte schließlich am 15. März 2011 ein für die internationale Transportbranche richtungsweisendes Urteil (Az.: C-29/10). In der Großen Kammer entschieden die 13 Richter nach vorheriger mündlicher Anhörung einstimmig, dass für Heiko das Recht und das Gericht am gewöhnlichen familiären Lebensmittelpunkt gelten. An dem Ort also, an dem er überwiegend seine ­Arbeit aufnimmt und beendet. "Und das", betont Heiko, "obwohl es in Deutschland keine ­Firma, keinen Stellplatz, kein Büro und noch nicht mal eine Adresse oder einen Briefkasten gab."

Gregor ter Heide interpretiert das Urteil so: "Der EuGH habe zum ersten Mal klar festgestellt, dass bei einem Berufskraftfahrer keine "Entsendung" vorliegt und damit das bessere Recht und das zuständige Gericht am Wohnort gewährleistet sein müssen. Seither berufen sich politische Institutionen und internationale Gewerkschaften wie jüngst die ETF in Brüssel immer wieder auf dieses Urteil – aktuell bei der wichtigen Frage, ob das deutsche Mindestlohngesetz auch für Fahrer aus Osteuropa gilt.

Freizeit im Lkw

Mittlerweile ist Heiko an der Baustelle angekommen und sucht einen Vorarbeiter, der ihm die Abladeposition zuweist. "Wir liefern die Fertigteile, wenn sie direkt vom Lkw ins Fundament gelegt werden sollen." Er löst die Gurte, dann beginnt die Kranentladung. "Damit habe ich nichts zu tun. Ich muss ­allerdings in der Nähe des Lkw bleiben, falls es ein Problem gibt. Nach anderthalb Stunden ist der Zug komplett entladen."

Nach einer dritten, kurzen Tour lädt Heiko am späten Nachmittag noch vor – dann hat er Feierabend. Die freie Zeit verbringt er auf dem Gelände von FDU. Dort hat er sanitäre Anlagen und einen Kaffeeautomaten zur freien Verfügung. Der Wermutstropfen: Er bleibt immer im Lkw, da sein Arbeitsplatz zu weit von seinem Wohnhort entfernt ist. Im Herbst 2013 zog er mit seiner Familie von Osnabrück nach Friesoythe, in eine Region mit nur wenigen Speditionen. "Es war nicht leicht, dort eine neue Stelle zu finden. Der Job an sich gefällt mir, das einzig körperlich Anstrengende ist das Gurten. Obwohl ich im Nahverkehr fahre, bin ich trotzdem die ganze Woche unterwegs. Denn es rechnet sich nicht, unter der Woche nach Hause zu fahren."

Rechtsstreit geht weiter

Der nunmehr 14 Jahre dauernde Rechtsstreit hat Heiko Kraft gekostet. Denn er ist noch immer nicht zu Ende. Das Urteil, das für viele Fahrer von einiger Bedeutung ist, hat ihm persönlich bislang noch nichts gebracht. Obwohl die Kündigungsschutzklage mittlerweile in eine Schadenersatzklage geändert worden ist. Schließlich war er unrechtmäßig gekündigt worden. Nach seiner Auffassung muss jetzt das Land Deutschland selbst für seine Abfindung als gekündigter Betriebsrat sowie den Lohnunterschied aufkommen. "Die Begründung findet sich im EuGH-Urteil", sagt Heiko. "Das Arbeitsgericht Osnabrück ist auf meine Rechte nicht eingegangen, weil es angeblich nicht zuständig war und daher die Annahme meiner Kündigungsschutzklage verweigerte." Kein Grund für Heiko aufzugeben: "Ich werde auch weiterhin für Gerechtigkeit kämpfen. Ich kann gar nicht anders."

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.