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Lkw-Gesamthöhe Mehr Höhe zum Wohl der Tiere

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM 3 Bilder

Mehr Höhe zum Wohl der Tiere Tiertransporte: Eine doppelstöckige Beladung ist künftig vielleicht nicht mehr möglich. Grund ist die Novellierung des Handbuchs Tiertransporte. Die Branche kämpft daher um eine Anhebung der Lkw-Gesamthöhe um 20 Zentimeter.

Die letzte Reise ist für Schweine und Rinder oft beschwerlich. An Tiertransporten entzündet sich daher viel Kritik. Dennoch ist die Fahrt zum nächsten Schlachthof unvermeidbar. Schließlich kann kein Bauer alle Tiere auf dem eigenen Hof schlachten. Weit komplizierter ist der Fall bei Zuchttieren, die häufig große Distanzen auf dem Lkw zurücklegen müssen, bis sie bei ihrem neuen Besitzer eintreffen. Auf solche Transporte ist die Spedition Hefter aus Troisdorf spezialisiert. Das Unternehmen befördert Zucht- und Nutzvieh im internationalen Verkehr.

"Tierschutz bei Tiertransporten verbessern"

Doch jetzt sieht Geschäftsführer Mathias Hefter die Firma in Gefahr. Auslöser war der Antrag »Tierschutz bei Tiertransporten verbessern« der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Grünen-Abgeordneten hatten die Bundesregierung auffordern wollen, sich auf EU-Ebene für eine zeitliche Begrenzung von Tiertransporten auf acht Stunden einzusetzen. Innerhalb Deutschlands seien die Transporte auf höchstens vier Stunden und auf Entfernungen von maximal 200 Kilometern zu beschränken, so die Forderung. Aktuell dürfen Rinder europaweit maximal 29 Stunden transportiert werden, bevor sie den Transporter das erste Mal für eine 24-stündige Pause verlassen müssen. Für Schweine und Pferde sieht es ähnlich aus. Hier sind 24 Stunden Fahrt und 24 Stunden Pause im Wechsel möglich.

Novellierung des Handbuchs Tiertransporte

Mehr noch als die Zeitbeschränkung für die Transporte stieß Hefter die ausstehende Novellierung des Handbuchs Tiertransporte auf, an dessen Empfehlungen sich ein Großteil der Veterinäre hält. Demnach könnte künftig gefordert werden, mindestens 20 Zentimeter Abstand zwischen dem Rücken des größten Rindes im Ladedeck und der Fahrzeugdecke einzuhalten. Bei Schweinen und Schafen müsse der Abstand bei eingeschalteter Belüftung mindestens 15 und ohne Belüftung 30 Zentimeter betragen. Nur so seien die Tiere vor Verletzungen an Widerrist, Rücken oder Kopf geschützt und hätten die Möglichkeit, eine natürliche Körperhaltung einzunehmen.  Um Rinder effizient und gleichzeitig tierschutzgerecht zu transportieren, werden die Tiere auf der Ladefläche häufig übereinander auf zwei Ebenen verladen. Dadurch passen 33 Rinder auf die verfügbaren 54 bis 56 Quadratmeter Ladefläche moderner Schwanenhals-Auflieger mit ausfahrbarem Dach. Vor 25 Jahren pferchten die Transporteure noch 40 und mehr dieser Tiere auf die gleiche Fläche. Bei unveränderter maximaler Fahrzeughöhe von vier Metern und ohne spezielle Ausnahmegenehmigung würde die neue Höhenvorschrift für die Platzverhältnisse über den Tierrücken das Aus für die doppelstöckige Beladung bedeuten. Die gezüchteten Rinder von heute hätten eine Widerristhöhe von mindestens 1,40 Metern. Damit blieben bei einer zweistöckigen Beladung nur zehn Zentimeter Luft zwischen Rücken und Decke. Zu wenig, wenn die neue Wunschhöhe im Handbuch festgeschrieben werden sollte. Daher rief Hefter die Politik in einem offenen Brief auf, sich für die Duldung der doppelstöckigen Tiertransporte mit einer Gesamtfahrzeughöhe von 4,20 Metern stark zu machen. »Einen doppelstöckigen Transport von Großvieh können wir tierschutzgerecht durchführen«, betont er. Dazu müsse er nur die gleichen Rechte wie etwa Transporteure von Autoteilen oder Seecontainern haben, die bereits mit 4,20 Metern unterwegs seien.

Kostendruck steigt bei einstöckigem Fahren

Durch ein einstöckiges Fahren würde laut Hefter der Kostendruck enorm steigen und der Tierschutz ad absurdum geführt. Schließlich könnten seine Fahrer dann auf dem Platz, wo heute 19 Rinder stehen, ganz legal bis zu 25 Tiere transportieren. Aufgrund der Enge könnten vermutlich nicht mehr alle Tiere die im Anhänger angebrachten Tränken erreichen. Zusätzlich wäre die Gefahr des Aufsteigens der Tiere wesentlich höher. Eines seiner modernen Fahrzeuge präsentierte der Troisdorfer Spediteur vor der Sommerpause dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin. Etwa 30 Politiker unter Führung des Ausschuss-Vorsitzenden Hans-Michael Goldmann (FDP) machten sich ein Bild vom Stand der Technik. In den kommenden Monaten stehen weitere Beratungen in dem Gremium zu diesem Thema an.

Verkürzte Transportdauer Abfuhr erteilt

Der Grünen-Forderung nach einer verkürzten Transportdauer hatte Goldmann bereits eine Abfuhr erteilt. Im Fokus der Debatte sollten vielmehr Technik und Beförderungsbedingungen stehen. Bei Schlachttieren sei die Nähe zu Schlachthöfen ohnehin gegeben. Und beim Transport von Zuchttieren müsse man darauf hinwirken, dass nur Fahrzeuge mit modernster Technik wie Klima- und Tränkeanlagen verwendet werden. Das alles ist für Spediteur Hefter bereits selbstverständlich. »Alle unsere Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen der aktuellsten Fassung der Verordnung EG 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport. Sie sind mit Belüftungsanlagen, Temperaturüberwachung, Selbsttränken mit 600 Liter Wasservorrat, Positionsüberwachung und Flottenmanagementsystem sowie Wärme abweisenden Dächern ausgerüstet«, erklärt der 50-Jährige. In den vergangenen 25 Jahren hat sein Unternehmen mehr als zehn Millionen Tiere befördert. »Wir transportieren so gut und schonend wie kaum ein anderes Speditionsgewerbe. Die Transportschäden lagen bisher im untersten Promillebereich«, unterstreicht Mathias Hefter. Daran werde er als zuverlässiger Tiertransporteur gemessen.

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