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Kombinierter Verkehr Freifahrschein für Wettbewerber

Kombinierter Verkehr Foto: Jan Bergrath 3 Bilder

Lkw aus den östlichen EU-Ländern haben an deutschen Kombiterminals längst ihren festen Platz. Ihr Spezialgebiet sind die Vor- und Nachläufe.

In diesem Segment haben sie vielen deutschen Unternehmen das Geschäft streitig gemacht. Dürfen die ausländischen Frachtführer das überhaupt? Es kommt darauf an: Ob die Binnentransporte in Deutschland zulässig sind, hängt vom Ursprung und Ziel des Ladeguts ab. Ist die Ladeeinheit grenzüberschreitend unterwegs, gibt es für ausländische Transporteure (EU und EWR) beim Vor- und Nachlauf in Deutschland keine Einschränkungen. Findet die gesamte Reise im Kombinierten Verkehr (KV) dagegen nur innerhalb von Deutschland statt, müssen die Wettbewerber aufpassen. Dann greifen bei den Vor- und Nachläufen die einschlägigen Kabotage-Beschränkungen. trans aktuell erklärt die Regeln anhand der KV-Abläufe in Deutschland.

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