JansBlog zu Abbiegeunfällen Wer schützt die Lkw-Fahrer?

Foto: Jan Bergrath 3 Bilder
Meinung

Zwei tödliche Unfälle mit Radfahrern zeigen: Beim Rechtsabbiegen sind die meisten Lkw-Fahrer trotz zahlreicher Spiegel bei einer dynamischen Verkehrssituation schlicht überfordert. Antwort auf eine "Wutrede" im Stern.

Ich muss an erster Stelle dem sehr traurigen Thema meines Blogs eine Anekdote voranstellen: Ich fahre in Köln regelmäßig Fahrrad, und ich fahre seit meinem 21. Lebensjahr schwere Lkw. Das hat mir vor rund zwei Jahren sehr wahrscheinlich das Leben gerettet.

Ich fuhr mit dem Rad mit recht hoher Geschwindigkeit über den Kölner Militärring, die Ampel zeigte für mich Grün. Links neben mir hörte ich einen Lkw und ich nahm an, er würde rechts abbiegen zum Kombiterminal Köln-Eifeltor. Also hielt ich lieber an – und siehe da: Der Lkw einer bekannten deutschen Spedition schoss um die Kurve. Später schrieb ich dem Geschäftsführer, wenn er wolle, dass ich auch weiter als Fachjournalist für die Transportbranche schreiben soll, möge er seinen Fahrer bitte darauf hinweisen, beim Rechtsabbiegen Rücksicht auf Radfahrer zu nehmen. Denn das Wort besteht ja aus den beiden Elementen "Sicht" und "Rück", heißt also in einer zweiten Bedeutung: der Blick nach hinten.

Ein tragischer Unfall in Hamburg

Am 7. Mai geschah in Hamburg wieder einer dieser fürchterlichenRechtsabbiegeunfälle zwischen einem dreiachsigen Kühllaster und einer Radfahrerin. Die Ermittlungen sind nach Angaben der Polizei noch nicht abgeschlossen.

Fest steht: Beide Verkehrsteilnehmer hatten Grün. Das Foto zeigt es deutlich – der Lkw muss die Radfahrerin vorne rechts mit der Stoßstange getroffen haben. Also wohl bereits in einer dynamischen Verkehrssituation. In dem Moment, wo der Lkw-Fahrer die Radfahrerin trotz aller am Lkw verbauten Spiegel mit größter Wahrscheinlichkeit nicht sehen konnte. Für einen Moment muss die Radfahrerin im sogenannten "toten Winkel" gewesen sein.

Der tote Winkel – Ausrede oder Tatsache?

Die moderne Unfallforschung ist sich längst einig: Durch eine richtige Einstellung der Spiegel ist der extrem große "tote Winkel", so wie er auf zahlreichen Fotos mit Schulkindern immer wieder zu sehen ist, weitgehend nicht mehr vorhanden. Das trifft aber nur zu, wenn der Lkw steht. Doch in der täglichen Praxis, vor allem in den radfahrerreichen Innenstädten, bewegen sich ja alle Verkehrsteilnehmer. Es gibt stehende Radfahrer, plötzlich wie aus dem Nichts heranschießende Radfahrer und Fußgänger vor dem Lkw sowie weitere Pkw, die der Fahrer im Blick haben muss. Und irgendwann muss sich ein Lkw-Fahrer auch dazu entschieden, loszufahren. 

Bereits 2015 hatte ich nach dem Besuch einer hochkarätig besetzten Fachkonferenz in meinem Blog "Im falschen Moment falsch geguckt" darauf hingewiesen, dass viele Fahrer jederzeit über bis zu sechs Spiegel alles im Blick haben müssten – was faktisch kaum darstellbar ist. Auch der weitere Spiegel an den Ampelmasten, mit denen einige Städte das Unfallproblem lösen wollen, ist ein weiterer Blick mehr. Und dann möglicherweise einer zu viel.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Straße lesen

Während ich diesen Blog schreibe, berichtet WDR 2 über einen weiteren aktuellen Unfall aus dem Raum Köln, bei dem ein siebenjähriger Junge von einem Müllwagen überrollt wurde. Laut einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer sind Müll- und Entsorgungsfahrzeuge überproportional häufig an Radfahrerunfällen beteiligt. Der Bericht enthält eine Zeichnung, mit der die Situation an der Straßenecke deutlich wird. Der Vater des Jungen war bereits über die Kreuzung gefahren, er hatte offensichtlich Blickkontakt zum Lkw-Fahrer gehabt, der danach abgebogen ist und dabei das Kind, das auf dem Gehweg fuhr, überrollte. So hart das nun für die Betroffenen klingen mag: Ich habe mich spontan gefragt, wieso der Vater so weit vor dem Sohn fuhr und den Fahrer des Müllwagens nicht vor dem nachkommenden Rad gewarnt hat.

Und so möchte ich an dieser Stelle auf das Interview verweisen, das der WDR anlässlich dieses Unfalls mit der Polizeioberkommissarin Martina Habeck geführt hat. Für die Polizei Münster macht sie die Verkehrssicherheitsarbeit, auch in Schulen. Und sie spricht mir aus der Seele: Jeder Verkehrsteilnehmer müsse immer aufmerksam fahren und dabei auch jederzeit mit dem Fehlverhalten der anderen rechnen, man müsse praktisch die Straße lesen. Vor allem dürfe das gegenseitige Miteinander nicht auf der Strecke bleiben.

Das erste Gebot: Lieber warten als sterben

Es ist im Prinzip das, was ein Lkw-Fahrer aus Westfalen anlässlich eines Radfahrerunfalls bereits in einem Gespräch mit demSoester Anzeiger vorgeschlagen hatte: "Wenn ein Lkw-Fahrer einen Radler bereits vor sich sieht, aber rechts abbiegen möchte, dann wartet er und lässt diesen gewähren. Andersrum müssten Radfahrer genauso warten, wenn sie sich hinter einem Lkw befinden, der rechts abbiegt – auch wenn sie geradeaus fahren möchten." Er ist sich sicher: Würden dies bereits Schüler beim Fahrradführerschein lernen, wären die meisten Rechtsabbiege-Unfälle vermeidbar.

Ich sage es aus meiner eigener Erfahrung so: Der heutige Straßenverkehr ist geprägt von zunehmender Rücksichtslosigkeit aller Verkehrsteilnehmer und – das meine ich Ernst – ein täglicher Überlebenskampf. Das erste Gebot für Radfahrer sollte der Eigenschutz sein – also lieber warten als sterben. Bin ich einmal tot, nutzt es mir auch nichts mehr, dass ich Vorfahrt hatte.

Eine unverschämte Wutrede

Für einen Autor des Stern ist dieser Gedanke wohl zu viel. In einer unverschämten "Wutrede", die in der Transportbranche bei Verbänden und Lkw-Fahrern hohe Wellen des Entsetzens geschlagen hat, spekuliert dieser Autor, der hier nachweisbar fachlich nicht auf der Höhe ist, dass Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen nicht nur vollkommen rücksichtslos sind, sondern auch der "tote Winkel" nur eine Ausrede sei und die Lkw-Fahrer mit viel zu geringen Strafen davonkommen.

Von mir persönlich wurde der Autor mit seinen Aussagen direkt konfrontiert. Eine seiner Antworten: "Wenn Sie als Fahrer nicht sehen können, wohin Sie das Fahrzeug lenken, dürfen Sie nicht im Blindflug fahren, oder wenn Sie es nicht vermeiden können, nur in äußerster Vorsicht. In gesteigertem Maß gilt das, wenn Sie in der konkreten Situation keine Vorfahrt haben beziehungsweise vorfahrtsberechtigte Spuren queren müssen. Ebenfalls in gesteigertem Maße gilt das für Profis. Das sehe ich beim toten Winkel so, genauso wie bei vereisten Scheiben oder anderen Sichtbehinderungen." Das Dumme nur: Fahren mit vereisten Scheiben ist definitiv verboten und kostet ein Bußgeld, das Fahren mit all den derzeit vorgeschriebenen Spiegeln am Lkw ist erlaubt. Es wäre für ein Massenmedium wie den Stern (analog und online) eigentlich opportun, für das bessere Verständnis für komplexe Gefahrensituationen zu werben als einfach nur Hass auf Lkw-Fahrer zu schüren.

Die Fahrer sind oftmals überfordert

Lkw-Fahrer, die in einen Rechtsabbiegeunfall verwickelt werden, müssen immer wieder mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Dass sie dabei schließlich nach einem Sachverständigengutachten, in vielen Fällen "nur" eine Geldstrafe bekommen, hat dabei mit der objektiven Einschätzung der Unfallereignisse zu tun.

Viele Fahrer sind aber, nach dem ersten Schock und auch nach vielen verkehrspsychologischen Gesprächen, nicht mehr in der Lage, ihren Beruf weiter auszuüben. Immer wieder stellt sich heraus, dass sie im entscheidenden Moment in der Unfallsituation überfordert waren.

Von Politik und Unternehmern allein gelassen

Nach jedem schlimmen Unfall ertönen reflexartig die Forderungen nach der gesetzlichen Pflicht für einen radargestützten Abbiegeassistenten, den derzeit nur Daimler anbietet und sich als Sonderausstattung bezahlen lässt. Dabei ginge es viel schneller und einfacher – mit Kamerasystemen wie Cornereye, mit dem etwa die Spedition Berners aus Euskirchen ihre Lkw nach und nach ausstattet. Mit so einem System für rund 1.200 Euro hätte der Unfall in Hamburg durch den Blick über einen großen Bildschirm in den "toten Winkel" auch direkt vor dem Lkw (siehe Bild) wahrscheinlich nicht passieren müssen.

Nach Aussage des Unternehmens gibt es bereits Fahrer, die sich dort bewerben, eben weil die Lkw diese Sicherheit bieten. Vielleicht regelt es am Ende im Zeichen des Fahrermangels doch der Markt, wenn Fahrer weiter von der Politik und dem größeren Teil der Unternehmen, die nicht freiwillig in die bestmöglich verfügbare Sicherheitstechnik investieren, allein gelassen werden.

Nachtrag vom 7. Juni 2018

Laut eines Berichts des Hamburger Abendblattes wurde jetzt ein 61-jähriger Lkw-Fahrer nach einem Unfall mit einer Radfahrerin zu einer Bewährungsstrafe und 1.200 Euro Geldbuße verurteilt, obwohl Zeugen darauf hingewiesen haben, dass sich die 19-jährige Radfahrerin möglicherweise selbst in Gefahr gebracht habe. Im Wortlaut des Artikels heißt es: "Zwei Sachverständige führen in dem Verfahren aus, dass ein Lkw-Fahrer fünf Spiegel habe, einen links, einen vorne und drei rechts, um den Verkehr im Blick zu behalten." "Technisch ist es möglich", so ein Gutachter, dass ein Brummi-Fahrer beim Rechtsabbiegen den Radfahrer in jeder Situation sehe. "Es hängt aber vom Blickverhalten des Fahrers ab."

Er sei davon überzeugt, so der Vorsitzende, dass die Radfahrerin vor dem Unfall in mindestens einem der Spiegel des Lkw zu erkennen gewesen sei. "Aber der Fahrer hat sie nicht gesehen". Der Angeklagte habe nicht genug Sorgfalt walten lassen.

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