Fünf Jahre neue Lenk- und Ruhezeiten Die Bösen und die Guten

Fünf Jahre neue Lenk- und Ruhezeiten Foto: Jan Bergrath, Greiwing, Timo Schröder 5 Bilder

Verschärfte Sozialvorschriften, härterer Wettbewerb? Die Branche hat sehr unterschiedlich reagiert. Schwarze Schafe fahren mitunter in Weiß.

Die Aktion ist von langer Hand geplant: Im Februar überrascht eine Ermittlungsgruppe des Polizeikommissariats Bremervörde ein Transportunternehmen mit 15 Lkw aus der Region. Bei mehreren Polizeikontrollen im Bundesgebiet sind die Fahrer vorher immer wieder durch Verletzungen der Lenk- und Ruhezeiten aufgefallen. Es erfolgt zunächst eine Betriebsprüfung durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven, dann folgt eine Razzia.

Fahrer beutzten regelmäßig zweite Fahrerkarte

Der Vorwurf laut Pressemeldung der Polizei ist heftig: Die Fahrer sollen regelmäßig eine zweite Fahrerkarte benutzt haben. In den Fächern von elf Fahrern finden die Beamten eine zweite Fahrerkarte einer jeweils betriebsfremden Person. Dabei soll es sich überwiegend um Freunde und Bekannte des Unternehmers handeln, die ihm ihre Fahrerkarte zur Verwendung überlassen haben. In Kneipen soll er sie angesprochen und ihnen einen Obolus versprochen haben, heißt es aus dem Umfeld. Schnell sickert der Name durch – auch zum FERNFAHRER, der ihn aus presserechtlichen Gründen noch nicht nennen darf. Die 15 festen Fahrer haben nur ein geringes Grundgehalt und werden nach gefahrenen Kilometern im Akkordlohn bezahlt, um so auf höhere Löhne zu kommen. Das ist nur unter Verletzung der Sozialvorschriften zu erreichen.

Dumm gelaufen: Denn die Polizei macht sich die Mühe und vergleicht die Lenkzeiten der angeblichen Aushilfsfahrer mit ihren tatsächlichen Tätigkeiten. Kaum einer hat je wirklich am Steuer der Lkw gesessen. Das Ergebnis dieser Vetternwirtschaft: Tatverdacht der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB in 343 Fällen. "Einen vergleichbaren Fall in dieser Größe hatten wir meines Wissens hier noch nicht", sagt Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade. "Es wird auch gegen die Fahrer und Helfer ermittelt, soweit Anhaltspunkte dafür sprechen, dass diese wissentlich und willentlich mitgemacht haben. Das Gesetz sieht dafür einen abstrakten Strafrahmen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe mit fünf Jahren vor. Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist wohl im Herbst zu rechnen."

Schwarzen Schafen das Handwerk legen

Ein gefundenes Fressen für die regionale Presse. Doch es sind genau diese Schlagzeilen, die das bereits negative Image der Branche weiter beschädigen. Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, BGL, reagiert deshalb eindeutig: "Wir sprechen uns uneingeschränkt dafür aus, schwarzen Schafen wirkungsvoll das Handwerk zu legen. Dazu gehört auch der Genehmigungsentzug." Das ist allerdings nicht leicht, wie das Gewerbeaufsichtsamt in Cuxhaven auf Anfrage schreibt: "Erst nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens mit erwiesenem schuldhaftem Ausgang besteht die Möglichkeit, einem Unternehmen die Konzession/ Betriebserlaubnis zu entziehen. Da der jeweilige Landkreis für die Konzessionsvergaben zuständig ist, müsste dieser auch über die Konzession entscheiden."

Hier entsteht ein Zielkonflikt, denn, so schlecht sie auch sein mögen, am Ende geht es immer wieder um Arbeitsplätze, die verloren gehen, und um Steuereinnahmen. Trotzdem wird die Luft für illegales Treiben in der Transportwirtschaft immer dünner, obwohl sich nach jüngsten Erkenntnissen von Polizei und Bundesamt für Güterverkehr, BAG, derzeit der Missbrauch von Fahrerkarten noch dramatisch erhöht hat. Damit sollte bald Schluss sein. Denn nach Vorgaben aus Brüssel aus dem vergangenen Jahr muss Deutschland nun ebenfalls das EU-System der Risikoeinstufung durchführen.

Stichproben mindestens einmal jährlich

Ein recht simples Prinzip: Wer oft auffällt, also einer hohen Risikoeinstufung unterliegt, ist mindestens einmal jährlich stichprobenartig so zu überprüfen, bis sich die Risikoklasse positiv ändert. Manche Gewerbeaufsichtsämter wie Cuxhaven ziehen dieses neue Verfahren offenbar bereits konsequent durch und verhängen so lange Bußgelder, bis diese Unternehmen sauber arbeiten, oder vom Markt verschwinden, wenn sich die
amtlich erzwungene Legalität nicht schnell in einer besseren Kalkulation niederschlägt.

Mit anderen Worten: Jeder Transportunternehmer hat die Chance, seine innerbetrieblichen Strukturen so zu ändern, dass ein legales Arbeiten auf Dauer möglich ist. In der Tat haben die vor fünf Jahren, genau am 11. April 2007 in Kraft getretenen neuen Sozialvorschriften gemäß EU-Verordnung 561/2006 die Transportwirtschaft positiv beeinflusst. "Grundsätzlich hat sich das Gewerbe in den letzten Jahren gut darauf eingestellt", meint Andreas Marquardt, seit 2009 Präsident des BAG. "Die meisten unserer Kontrollen sind unspektakulär, nach anfänglichen Schwierigkeiten machen sich die konsequenten Fahrerschulungen jetzt aber bemerkbar."

Fehler wiederholen sich

Und doch: Seit der Kontrollzeitraum durch die Einführung des digitalen Tachos im Mai 2006 auf 28 Tage verlängert wurde, haben das BAG und die Polizei weitaus tiefere Einblicke in die gelebte Praxis der Unternehmen. Immer wieder zeigen sich dieselben Fehler. "Es sind vor allem die kleinen Unternehmen, die öfter in die Fallen rennen", so Marquardt. Kein Wunder, sinkt doch die Kilometerleistung gerade im innerdeutschen Fernverkehr auf rund 130.000 Kilometer im Jahr – wenn streng nach Gesetz gefahren würde. Hier sieht der BGL eine Gefahr: "Kleine Transportunternehmen bekommen als Subunternehmer häufiger Touren in Randlagen, die einen potenziellen Konflikt mit den Lenk- und Ruhezeiten auslösen können", beklagt Schmidt. "Das größte Problem sind im Gegensatz dazu aber die vielfach unkalkulierbaren Rampenzeiten und nicht, wie oft vermutet, die mangelnde Intelligenz der Disposition."

Kleine Transporteure, die im Konflikt zwischen Legalität und Wirtschaftlichkeit eines brutalen Wettbewerbs ausschließlich über den Preis aufgerieben werden, stellen in Deutschland und vielen anderen Ländern der EU mit über 80 Prozent die Mehrheit der Unternehmen. Das führt laut Polizeihauptkommissar Helfried Gössel aus Osnabrück zu einer verzerrten Situation: "Es gibt mehr bewusstere Verstöße, auch weil die Kontrollintensität auf den Straßen zurückgegangen ist. Die gut organisierten, meist mittelständischen Betriebe haben sich dank ihrer Größe und der daraus resultierenden höheren Flexibilität etwas besser auf die verschärften Sozialvorschriften eingestellt."

Telematik hilft bei Ermittlung der Lenkzeiten

Vor allem moderne Telematik spielt hier immer öfter eine entscheidende Rolle. So wie bei Greiwing aus Greven. 15 Disponenten an fünf Standorten des Silologistikers planen täglich die 250 eigenen- und 125 Subunternehmerfahrzeuge. Seit zwei Jahren greifen sie dabei auf eine Komplettlösung zurück. Dank einer Direktkopplung zwischen Telematik und Tacho können die Disponenten auf ihren Bildschirmen die Lenkzeiten der Fahrer in Echtzeit sehen – die Fahrer selber haben die Daten in ihrem Bordcomputer, dem "Car Cube". Touren werden nur noch so geplant, wie es die verfügbaren Lenkzeiten erlauben. Ein angeordneter Verstoß wäre Vorsatz. "Und wenn ein Fahrer einen Fehler macht, weil er etwa seine Ruhezeit versehentlich verkürzt, kann die Disposition das sofort erkennen und eingreifen", sagt Marcus Oberfeld, IT-Experte bei Greiwing.

Trotzdem: Hundertprozentig ohne Verstöße kommen selbst die Fahrer von top organisierten Unternehmen nicht immer durch die Woche. Die starren Lenkzeiten und die
minutengenaue Aufzeichnung des digitalen Tachos sind kaum mit der unkalkulierbaren Verkehrslage oder anderen Problemen kompatibel, kleine Verstöße werden im Großen und Ganzen zu stark bewertet und zu selten mit dem Gesamtverhalten eines Fahrers oder Unternehmens abgeglichen. Das Problem muss sogar Andreas Marquardt eingestehen: "Es gibt einen merklichen Widerspruch zwischen den starren Sozialvorschriften und dem realen Marktgeschehen."

Die 5 häufigsten Fehler beim Digitacho

Die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten nach 4 ½ Stunden Lenkzeit kann aufgeteilt werden.
 Doch definitiv nur in der festen Reihenfolge von zuerst 15 Minuten, danach 30 Minuten.

  • Die maximal mögliche Lenkzeit in einer Woche beträgt 56 Stunden, im Rahmen der Doppelwoche darf in der folgenden Woche dann nur noch 34 Stunden gelenkt werden.
  • Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden) wird zu oft hintereinander genommen, der
 vorgeschriebene Ausgleich von 21 Stunden entfällt zum Teil völlig.
  • Vorkommnisse, die die korrekte Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verhindern, werden nicht
 konsequent im Tagesausdruck des digitalen Tachos festgehalten.
  • Nehmen Fahrer, die zwei regelmäßigen täglichen Ruhezeiten von elf Stunden zu spät in der Woche und die zweimal zehn Stunden tägliche Lenkzeit zu früh, klemmt es am Ende der Woche.
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
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