Fahrer vor Gericht Nichts getan und dennoch ein Bußgeldbescheid?

Fahrer vor Gericht 6 Bilder

Auch aus "nichts" lässt sich ein Bußgeldbescheid konstruieren - kaum zu glauben, aber ein übereifriger Polizist macht's möglich.

Wir kennen sie, diese energiegeladenen Beamten, die Fahrerhäuser stürmen, als ginge es um Leben und Tod. Die keinerlei Respekt vor der Privatsphäre haben und wühlen und suchen. Gewöhnlich aber hat das Spektakel schnell ein Ende: Bei dem „Einsatz vor Ort“ finden sie nichts und dann verschwinden sie so schnell wieder, wie sie aufgetaucht sind. Ein bisschen wie U-Boote. Was mir Markus* erzählt, ist deswegen so bemerkenswert und skandalös, weil der Beamte nach dem totalen Check-up des  Lastwagens von Markus nicht aufhört.

Er „will es wissen“ und beginnt mit einem Spiel, das man als Erbsenzählerei  bezeichnen kann. Aber wer Erbsen zählt, der hat wenigstens noch etwas in der Hand. Hier versucht sich der Beamte im Zaubern. Aus dem Nichts will er eine Anzeige produzieren. Es werden Nichtigkeiten aufgebauscht. Das Nichts bekommt Tatbestandskennziffern, wird sozusagen bußgeldrechtlich verpackt und bekommt auch noch eine bepunktete Schleife. Jawohl, Punkte soll es für „nichts“ auch noch geben.

Alles begann mit der berüchtigten „Leuchtreklame“ am Auto mit dem Text „Bitte folgen“. Markus war gleich klar, dass es da nichts umsonst gibt. „Mist“, dachte er, „bin ich wohl zu schnell gefahren.“ Ein Blick auf den Tacho. Alles in Ordnung: 78 km/h. Keine Begrenzung. Er fühlt den Gurt über seiner linken Schulter. Auch alles o.k. Bier oder irgendein anderer Alkohol? Ja, aber am Samstag – und in mäßigen Mengen. Davon ist Mittwoch sicher nichts mehr da.

Markus ist ein realitätsverbundener, bodenständiger Typ, der durchaus die Vorteile von Gesetzen und Regeln zu schätzen weiß. Trotzdem nervt ihn das jetzt: „Was wollen die denn?“ Markus folgt. „Die“ sind nur ein Polizist, mittleren Alters, der sich knurrig vorstellt. Er zeigt seinen Dienstausweis und los geht’s: Bremsen, Scheinwerfer, Zulassung, Führerschein, Personalausweis, Plakette – das ganze Programm. Der Beamte wird immer grimmiger.

Bußgeldbescheid trotz einwandfreier Ladungssicherung

Komisch, denkt Markus, eigentlich müsste der doch froh sein und ihn loben. Immerhin ist alles perfekt. Die Ladungssicherung ist ein Traum. Nahezu beispielgebend wie Markus das gemacht hat. Doch der Beamte knurrt nur vor sich und holt eine Art „Spielzeugkamera“ aus dem zivilen Streifenwagen. Markus kommt in den Kopf, dass so ein Teil auch bei seinem Sohn Max zu Hause herumliegt. Wenn der auf den Auslöser drückt, spritzt vorne Wasser raus.

Aber Vorsicht, der Beamte knurrt weiter. Albern ist der sicher nicht, auch nicht in der Tiefe seines Herzens. Jetzt macht er Fotos. Vom Holz zuerst. Dann von der eingehakten, in der Senke auf dem Stahlboden liegenden Kette und von den Zurrgurten. Detektivisch schleicht der Beamte um den Lkw. Einmal scheint nicht zu reichen nein, zweimal, dreimal geht die Spürnase noch drum herum. Dann klickt die Kamera und verschwindet letztendlich wieder im schwarzen Lederetui.

Jetzt geht er. Markus fragt noch: „Und?“ Der Beamte antwortet nur: „Sie werden schon sehen.“ Markus denkt: „Ja, o.k. Aber was denn bitte?“ Drei Wochen später weiß Markus, was er sehen soll: einen Bußgeldbescheid. Fehlerhafte Ladungssicherung wird ihm vorgeworfen. Im Anhang zum Bußgeldbescheid wird’s konkreter. Die Holzstämme seien verschneit gewesen. Es hätte die Gefahr bestanden, dass sich Eisbrocken vom Holz lösen würden. Die Zurrgurte seien nicht ordnungsgemäß gewesen.

Auf den Stofffetzen an den Zurrgurten seien die Newtonmeter nicht mehr zu entziffern gewesen und außerdem hätte sich eine ungesicherte Eisenkette auf der Ladefläche befunden, die „zur Waffe“ hätte werden können, wenn der Betroffene eine Vollbremsung gemacht hätte. Ich bestelle die Akte zur Einsicht. Gemeinsam blättern Markus und ich darin. Ich traue meinen Augen nicht, als ich die Fotos sehe.

Die Holzstämme sind eingepudert. Die Kette ist so fotografiert, dass man nicht sieht, dass sie eingehakt ist und in einer Senke liegt. Der älteste Zurrgurt bei dem der Info-Stofffetzen abgegriffen ist soll als Muster für alle gelten. Das ist wirklich böse, so etwas hab ich in 20-jähriger Anwaltserfahrung noch nicht erlebt.

Beweisfotos sprechen für Angeklagten

Kurze Zeit später kommt schon die Ladung zum Gerichtstermin. Sie enthält eine Überraschung, der Beamte ist als Zeuge nicht geladen. Das hat eine gute und eine schlechte Seite. In der Verhandlung beginnen wir mit den Zurrgurten. Wir haben die übrigen mitgebracht und legen sie auf den Richtertisch. Der Richter schaut etwas verdutzt. Auch das eine verwaschene Exemplar zeigen wir. Zugegeben, man kann die Daten nicht mehr lesen. Aber der Gurt ist nicht angerissen, sondern picobello.

Ich untermauere die Inaugenscheinnahme der Zurrgurte durch einen Beweisantrag: „Zum Beweis der Tatsache, dass die Zurrgurte in tadellosem Zustand waren und zur Sicherung des Kurzholzes ausreichten“, beantrage ich die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Richter guckt mich etwas fragend an. Doch ich erkläre ihm, dass ich keine andere Möglichkeit sehe, die Wahrheit zu beweisen, es sei denn, der Richter glaubt uns und stellt das Verfahren ein.

Wir kommen zum nächsten Punkt. Die Fotos in der Akte sprechen für sich. Hauchdünner Pulverschnee ist auf den Holzstämmen zu sehen und kein Eis. Ich lege extra Vergrößerungen der Fotos vor. Wir haben Ausschnitte auf DIN A4 gezogen. Nur puderzuckerbestreute Holzstämme. Ich beantrage zum Beweis der Fotos, dass auf den Holzstämmen keinerlei gefrorenes Eis hängt, die Einholung eines fototechnischen Gutachtens. Der Richter schaut erneut fragend. Ich erkläre nochmals: „Ich brauche das für die Wahrheit, es sei denn Sie stellen ein.“

Zum nächsten Punkt: die Eisenkette. Der Richter meint, hier würde der Vorwurf, der Markus gemacht wird, greifen. Nein, ganz und gar nicht. Hier kann man rechtlich prima argumentieren. Die Kette ist nämlich gar nicht Teil der Ladung, sondern Teil des Fahrzeuges, sowie der Reservereifen. Und wenn sie nicht Teil der Ladung ist, dann fällt sie auch nicht unter die Ladungssicherungsvorschriften und ein Verstoß dagegen wird vorgeworfen und nichts anderes.

Der Inhalt des Bußgeldbescheides ist bindend, argumentiere ich. Der Richter schaut mich an: „Bitte nicht noch ein Antrag! Herr Verteidiger, wir sind im Bußgeldverfahren und nicht im Strafverfahren.“ Ich erkläre, dass wir nicht schuld daran sind, dass das Verfahren aufgebläht wird. Schuld ist der Polizeibeamte, der Nichtigkeiten zur Anzeige gebracht hat und es ist eben gar nicht so einfach, gegen das völlig Unhaltbare anzukämpfen. Noch ein kleines Wortgefecht aber dann haben wir es endlich geschafft: Einstellung.

Auf dem Parkplatz hinter dem Gericht klönen Markus und ich noch ein bisschen. Uns wird klar, warum es so gefährlich ist sich gegen ein juristisches Nichts zu verteidigen: Es sprengt eben auch die Vorstellungskraft eines Richters, dass ihm ein Fall vorgelegt wird, an dem nichts aber auch gar nichts dran ist. Zum Glück hat Markus auch nach dieser Sache nicht den Glauben an die Richtigkeit staatlicher Gewalt verloren. Es sind ja zum Glück nicht alle Polizisten so.

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