Schließen

Flexirentengesetz Erfahrung am Steuer

Lkw, Fahrer, Kabine, Auf Fahrt Foto: Photographer:StarflameDia

Zum Jahresbeginn ist das neue "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand", kurz: Flexirentengesetz, in Kraft getreten. Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte die Bundesregierung im Rahmen ihres Rentenpakets die Möglichkeit geschaffen, einen Mitarbeiter im Rentenalter nahtlos für eine bestimmte Zeit weiter zu beschäftigen. Darauf baut das Flexirentengesetz auf.

Das Gesetz ermöglicht es dem Arbeitnehmer nicht nur, länger im Berufsleben zu bleiben. Durch das Weiterarbeiten kann er auch seine Rentenansprüche erhöhen. Umgekehrt entfallen – befristet bis zum Jahre 2021 – für den Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ist das Modell so attraktiv, dass es dem allgegenwärtigen Fahrermangel entgegenwirken kann?


"In den kommenden Jahren werden wir verstärkt Mitarbeiter haben, die von der Flexirente Gebrauch machen könnten", sagt Robert Hennemann, Leiter Fahrpersonalmanagement bei der L.I.T. Cargo aus Brake (Niedersachsen). "Insofern ist es ein guter Ansatz, dem Fahrermangel etwas entgegenzusetzen." Er warnt jedoch auch vor den Schwierigkeiten, einem langjährigen Mitarbeiter zu kündigen, "wenn er noch arbeiten will, aber nicht mehr kann", und rät zu einem Arbeitsvertrag mit Befristung.

Risiko für Arbeitgeber minimieren


"Der Gesetzgeber muss aber das Risiko für Arbeitgeber bei einer Weiterbeschäftigung noch weiter minimieren", fordert Hennemann. Ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen, müssen Arbeitgeber und Fahrer schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze klären. Denn bei einer Verlängerungsabrede, durch die die Rente quasi hinausgeschoben wird, muss sich die Weiterbeschäftigung nahtlos anschließen.


Eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Änderung des Entgelts sollte vorsichtshalber nur vor oder nach dem Abschluss der Verlängerungsabrede vereinbart werden, nicht aber gleichzeitig mit dieser. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner beliebig viel zur Rente dazuverdienen; davor bleiben 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei, die bisherige Grenze von 450 Euro im Monat fällt ab 1. Juli 2017 weg.


Von der bereits seit anderthalb Jahren bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit haben bisher nur wenige Betriebe Gebrauch gemacht. "Nach oftmals 40 Jahren hinterm Steuer sind unsere Trucker froh, wenn sie auch einmal Zeit für die Familie haben", sagt Dr. Micha Lege, Geschäftsführer der Spedition Wiedmann&Winz aus Geislingen. Beliebter ist die Beschäftigung von Rentnern auf 450-Euro-Basis. "Da diese Mitarbeiter oft sehr flexibel einsetzbar sind, haben wir gute Erfahrungen damit gemacht", sagt Birgit Graucob, Personalchefin bei der Fachspedition Hoyer in Hamburg. "Das Flexirentengesetz bringt für uns keine signifikanten Verbesserungen."

Abschlagsfreie Rente mit 63


Eine andere Maßnahme des Gesetzgebers, die 2014 in Kraft getreten ist, verschärft den derzeitigen Fahrermangel womöglich noch: die abschlagsfreie Rente mit 63. "In den kommenden zwei bis drei Jahren erwarte ich hier aufgrund unserer Altersstruktur einen deutlichen Anstieg", bemerkt Hoyer-Personalmanagerin Graucob. Laut Angaben des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) gehen Lkw-Fahrer derzeit mit durchschnittlich knapp unter 60 Jahren in Rente. "Die Rente mit 63 dürfte das durchschnittliche Renteneintrittsalter noch weiter nach unten verschieben", prognostiziert auch Dr. Adolf Zobel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). "Ob die Flexirente spürbare Entlastung auf dem Fahrerarbeitsmarkt bringt, ist vor diesem Hintergrund und angesichts der hohen Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Fahrer zu bezweifeln."

Unsere Experten
Jan Bergrath Jan Bergrath Journalist
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.