Autobahnkanzlei Fahrer muss wegen Überholmanöver vor Gericht

Landstraße, Nachtbus Foto: Andreas Techel

Nachtschnecke - Fernfahrer Albrecht A.* ist mit dem Mietwagen unterwegs nach Hause, da kommt ihm ein Landstraßenschleicher in die Quere.

Wie eine wandernde Lichterkette zockelt eine Fahrzeugkolonne über die stockdunkle Landstraße. 20 Kilometer lang zieht ein Bus die Blechschlange schon hinter sich her. Alle paar Minuten gibt es eine Chance zu überholen. Jetzt ist Albrecht dran. Er ist ortsfremd, daher geht er die Sache vorsichtig an.

Der Mietwagen, den er vom Chef für die Heimfahrt bekommen hat, geht gut ab. Ruhig wartet er auf ein gerades Stück Straße. Hinter ihm werden sie schon unruhig, fahren Schlangenlinien. Albrecht lässt sich nicht irritieren. Als Fernfahrer fährt er 120.000 Kilometer im Jahr. In Flensburg hat er keinen einzigen Punkt. Auf dem Beifahrersitz döst sein Kollege Thomas* vor sich hin.

Endlich erscheint vor ihm ein ganzes Stück kerzengerade Straße. Kein Gegenverkehr! Albrecht gibt Gas, blinkt, schert aus und überholt. Beim Wiedereinscheren taucht unmittelbar vor ihm, aus einer Kurve kommend, ein Schwertransporter auf. „Mist!“ Intuitiv machen beide das Richtige. Albrecht gibt Gas. Der Schwertransporter bremst. Beide berühren sich ganz leicht. Kein Drama weiter. Kein Personenschaden. So um die 1.500 Euro Schaden schätzt der hinzugerufene Polizeibeamte.

„1.500 Euro, das geht schnell heutzutage“, philosophiert der Beamte. „Da reichen schon ein paar Kratzer.“ Der Gutachter wird den Schaden später auf 6.000 Euro festlegen. Zu sehen ist kaum etwas. Die Versicherung von Albrechts Spedition wird anstandslos zahlen. Albrecht dachte, der Platz würde reichen. Die Kurve hat er nicht gesehen. Das Überholverbotsschild zuvor ist von anno dazumal und die Reflexionsfähigkeit ging anscheinend mit dem Alter verloren.

Der Führerschein wird vorläufig eingezogen

Insgesamt sieht alles nach einem vernünftigen Umgang miteinander aus. Sein Beifahrer nimmt das Missgeschick nicht übel. Es gibt keinen Streit, auch nicht mit dem Unfallgegner. Alles wäre in Ordnung, wenn nicht, ja wenn nicht der Sanktionseifer eines norddeutschen Gerichts für Aufregung sorgen würde. Albrecht bekommt drei Monate nach dem Unfall gelbe Post und er liest in fetten Buchstaben das Wort „Beschluss“. Er ahnt, dass dies nichts Gutes bedeutet. Es ist Samstagmorgen. Er muss sich eigentlich um seine kleine Lena kümmern. Die wiederum merkt Papas Stimmungswechsel sofort und tut das, was Albrecht auch gerne tun würde: schreien.

Papa hat zwischenzeitlich weitergelesen: Der Führerschein wird vorläufig eingezogen, und damit nichts anbrennt, hat der „menschenfreundliche“ Richter auch gleich die Hausdurchsuchung zwecks Beschlagnahme angeordnet. Noch am selben Wochenende kommt ein Kleinbus voller grün gekleideter Staatshelfer, um den Führerschein in Empfang zu nehmen. Albrecht wohnt in einer Siedlung mit kleinen Einfamilienhäusern. Da kriegt jeder alles mit.

Als Albrecht am nächsten Tag den Kinderwagen durch die Siedlung schiebt, spürt er, dass die Blicke anders geworden sind. Skeptisch wird er beäugt. Er hat den Eindruck, dass über ihn getuschelt wird „Das ist der bei dem … und gleich so viele …, warum die den nicht mitgenommen haben? Dabei war er noch so engagiert beim Siedlungsfest. Ja, so sind die … nach außen freundlich, damit es keiner merkt.“

Eine Geldstrafe von 5.000 Euro und sechs weitere Monate Führerscheinentzug

Albrecht möchte am liebsten wegrennen. Aber Feigheit gilt nicht. Er muss sich dem Problem stellen. Er redet mit seinem Chef, der gibt ihm erst mal Urlaub. Ein paar Tage später kommt wieder so ein gelber Brief. Eine Anklageschrift. Albrecht geht zur Autobahnkanzlei. Wir machen eine Stellungnahme. Das Gericht terminiert. Der Verhandlungsmarathon beginnt und das Amtsgericht haut eine böse Überraschung heraus: Es verurteilt leichtfüßig zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro und sechs weiteren Monaten Führerscheinentzug.

Max von Gyldenfeldt, unser Hamburger Anwalt, hat Schaum vor dem Mund, als er noch im Gerichtssaal Berufung gegen das furchtbare Urteil einlegt. Das Landgericht folgt seiner Bitte auf eine zeitnahe Verhandlung. Das ist die halbe Miete. Je schneller der Termin kommt, umso eher besteht die Chance, den Lappen wieder zurückzukriegen.

Bis dahin darf Albrecht Hausmeisterarbeiten in seiner Firma machen: Glühbirnen wechseln, Hof kehren und kleine Malerarbeiten. Das stinkt ihm ganz schön und deswegen kommt er jeden Abend mit schlechter Laune nach Hause. Auch daran müssen sich Albrecht und seine Frau erst mal gewöhnen. Er arbeitet seit zehn Jahren im Fernverkehr und sehnt sich nach seinem Lkw. Den ganzen Tag über auf dem Hof unter Kontrolle und abends das skeptische Gesicht von Claudia bei der zweiten Flasche Bier. Das ist nicht Albrechts Leben.

Einfach Pech habe der Fahrer gehabt

Das Landgericht will schnell fertig werden und hat einen ganzen Tag für die Verhandlung angesetzt. Acht Zeugen zum Unfallhergang, zwei Polizeibeamte und der Amtsgerichtsdirektor, der das erste Urteil fabriziert hat, sind geladen. Ganz großes Kino also. Rechtsanwalt Max von Gyldenfeldt ist vorbereitet. Er kennt den Unfallort, war zweimal da, weiß sozusagen, wie der Asphalt dort schmeckt. Um zehn Uhr beginnt das Spektakel.

Jeder weiß, in diesem Verfahren geht es um ein Wort: Rücksichtslosigkeit. Hat Albrecht seine eigenen Interessen blind vor die der anderen gestellt, um schnell vorwärtszukommen, dann ist er rücksichtslos gefahren. In diesem Fall hat das Urteil der ersten Instanz Bestand. Wird die Rücksichtslosigkeit nicht bewiesen, dann ist das Urteil zu kassieren. Um elf Uhr spricht der erste Zeuge vor: „Nein“, meint er, einen eiligen Eindruck habe Albrecht nicht gemacht. Eher ruhig und besonnen.

Zack! Zwölf Uhr der nächste Zeuge. Er sei unmittelbar hinter Albrecht hergefahren. Der in Eile? Nein. An dessen Stelle hätte er schon lange vorher überholt. Ja! Zwölf Uhr dreißig. „Nein, von Hektik keine Spur.“ Einfach Pech habe der Fahrer gehabt. „Wenn er schnell und hektisch gefahren wäre, dann wäre es zu dem Unfall nicht gekommen. Dann wäre er nämlich eher mit dem Überholen fertig gewesen.“ Eher zu langsam sei Albrecht gefahren. Bingo! 13 Uhr geht’s weiter. Der Lkw-Fahrer wird vernommen: „Eine blöde Stelle ist das. Das kann jedem passieren.“ Albrecht sei langsam angekommen.

Jawoll! 14 Uhr. Eine Zeugin, die hinter dem Lkw fuhr. Sie kann sich an nichts erinnern. Auch gut. 15 Uhr. Ein Pkw-Fahrer, der bestätigt, was mittlerweile feststeht. Albrecht war ruhig und besonnen. Prima. So macht Verteidigen Spaß. 16 Uhr. Die Beamten: „Tja, da ist ein Überholverbotsschild, aber es ist etwas vergilbt.“ Ein neues Schild täte not, aber dafür gäbe es wohl kein Geld. Stattdessen würden sinnlos aufgeblähte Prozesse geführt werden. Der Vorsitzende ignoriert die Kritik. Ein mutiger Beamter, sehr schön!

Der Unfall hätte dem Richter auch passieren können

Der Richter verabschiedet die Beamten, räuspert ein bedeutungsschwangeres „Na dann“ und ruft den erstinstanzlichen Richter auf. Rechtsanwalt von Gyldenfeldt steht in den Startlöchern und darf sofort loslegen. „Wie kommen Sie denn darauf, dass Albrecht genervt gewesen sei?“ Der Richter ist unsicher im fremden Gerichtssaal.

Seine Souveränität hat er anscheinend nur bei Heimspielen. Total eingeschüchtert meint er, das „Genervtsein“ habe er aus den Gesamtumständen geschlossen. „Welche Umstände waren das denn?“, fragt der Verteidiger. „Na ja, der langsam fahrende Omnibus, der nervt doch.“ Wie er denn darauf kommt, fragt der Verteidiger. Ihn würde das nerven, antwortet der Richter im Zeugenstand. Ob ihm, dem Richter, das denn auch hätte passieren können, fragt von Gyldenfeldt. „Ja klar“, meint der Richter. Ob es nicht unverantwortlich sei, von sich auf andere zu schließen, hakt der Verteidiger nach.

Der Richter will nach vorne preschen und meint: „Wenn Sie die Stelle kennen würden, dann wüssten sie, was ich meine.“ Rechtsanwalt von Gyldenfeldt schüttelt mit dem Kopf, legt dem Zeugen die Fotos des Unfallortes vor und stellt fest : „Wir, Sie und ich, kennen den Ort jetzt, der Angeklagte aber war damals mitten in der Nacht das erste Mal da.“ Der Amtsrichter ist angefressen, guckt Hilfe suchend zu seinem Kollegen, dem vorsitzenden Richter, der die Vernehmung beendet.

Der Freispruch ist in Sicht

Zugegeben, die Hilflosigkeit des Amtsrichters ist für Albrecht eine kleine Genugtuung, die letztlich aber ein paar Monate fegen statt Lkw fahren nicht aus der Welt schafft. Die Beweisaufnahme ist um 18 Uhr beendet. Drei Zeugen sind nicht erschienen, die müssen noch gehört werden, und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen, sonst muss das ganze Spektakel von heute noch einmal durchgeführt werden. Ohne die drei Zeugen kein Urteil, macht der Landrichter klar.

„Das wird schwierig“, pokert von Gyldenfeldt. Zuerst habe er eine Woche Urlaub, dann sei zwei Wochen lang alles ausgebucht. Aber letztlich sei ihm das egal, ob in einem Monat oder in einem halben Jahr fortgesetzt würde. Hauptsache, der Führerschein würde jetzt herausgegeben. Damit hat er den Richter kalt erwischt. Der beginnt herumzueiern. Ohne Zustimmung des Staatsanwaltes will er den Schein aber auch nicht herausgeben. So läuft das eben im Gerichtssaal.

Max von Gyldenfeldt bleibt ruhig, obwohl es in ihm tobt. „Meine Herren“, setzt er erneut an, „wie wäre es mit einer Einstellung gegen eine kleine Auflage?“ „So kurz vor dem Ziel?“, meint der Staatsanwalt. „Der Freispruch ist doch schon in Sicht.“ „Ja“, meint Max von Gyldenfeldt, „nur wann, nur wann? Hier geht es nicht um mein Gerechtigkeitsempfinden“, plädiert Max weiter „sondern um meinen Mandanten, der will wieder in sein Leben als Fernfahrer zurück. Ein Schlussstrich muss unter dieses gerichtliche Trauerspiel – und zwar jetzt und hier!“ Von Gyldenfeldt wird fordernd.

Er bietet 500 Euro an das SOS Kinderdorf als Auflage an und weil Staatsanwälte immer noch einen drauflegen müssen, einigt man sich auf 600. Albrecht bekommt den Führerschein sofort und fährt direkt zur Spedition. Am liebsten wäre er gleich losgefahren, aber er muss noch bis zum nächsten Morgen warten. Zwei Monate später besucht Albrecht uns in der Autobahnkanzlei in Berg. Wir klönen bei einer Tasse Kaffee. Seine Ehe funktioniert wieder, erzählt er. Seitdem er auf Achse ist, ist er eben viel ausgeglichener.

*Name von der Redaktion geändert

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
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