Arbeitsmedizinisches Attest vom Facharzt Lkw-Führerschein-Verlängerung ab 50 Jahren

Gesundheit, Führerscheinverlängerung, ärztliches Attest, Fahrer beim Betriebsarzt Foto: Jan Bergrath 5 Bilder

Zur Verlängerung des Lkw-Führerscheins brauchen Fahrer ein fachärztlich arbeitsmedizinisches Attest.

Lkw-Fahrer Bernhard Wolf wurde 50 und besucht seinen Betriebsarzt, weil er zur Verlängerung seines Lkw-Führerscheins ein fachärztlich arbeitsmedizinisches Attest benötigt. Zuerst fragt Betriebsarzt Dr. Joachim Haase nach eventuellen Vorerkrankungen. Rein medizinisch betrachtet sind Männer ein gesellschaftlicher Problemfall: Laut Statistik sterben sie nicht nur früher als Frauen – sie kümmern sich auch weniger um die eigene Gesundheit. Nicht so Bernhard Wolf. Er ist für die Spedition Diebel die ganze Woche mit seinem Wechselbrückenzug in Deutschland unterwegs. Er fährt nachts feste Linien, in der Regel zwischen den Depots von DPD, tagsüber schläft er. Und er hat sich mit eiserner Disziplin daran gewöhnt, regelmäßig Sport zu treiben. Ab dem Frühjahr packt er seine Nordic Walking-Stöcke aus und dreht eine Runde – immer vor der Tour, das bringt den Kreislauf auf Trab. Seit Oktober trainiert Bernhard ebenfalls mit einem extra für Lkw- Fahrer entwickelten Sportgerät von Physioloop, das sich direkt am Fahrzeug befestigen lässt. „Mit dem beginnenden Winter sinkt allerdings doch etwas die Motivation, sich draußen zu bewegen“, gibt er zu.
 
Termin beim Betriebsarzt
 
Aktuell feierte Bernhard seinen 50. Geburtstag. Andrea Reichl, die Personalleiterin bei Diebel, hat ihm deshalb rechtzeitig in einem Formschreiben mitgeteilt, dass er vor Ablauf seines 50. Lebensjahres seinen Führerschein verlängern muss. Im Brief steht die Adresse des Betriebsarztes und Arbeitsmediziners Dr. Joachim Haase aus Kassel – und die Aufforderung, mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist selbstständig einen Termin zu vereinbaren. Grundlage der Fürsorge sind verschiedene Vorgaben aus den Arbeitsschutz- und Vorsorgegesetzen. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur betrieblichen Fürsorge und im Falle beruflicher Exposition, den Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen, und zwar in Abhängigkeit von den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Denn bei folgenreichen Unfällen mit Körperverletzung kann die Berufsgenossenschaft (BG) oder die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Verfahrensabwicklung im Verdachtsfall beim Arbeitgeber prüfen, ob für den Fahrer überhaupt eine Eignung vorlag und der Arbeitgeber sich im Sinne der Gefährdungsbeurteilung über die Eignung seiner Beschäftigten versichert hat.
 
Risiko Herzinfarkt
 
„Knapp fünf Prozent aller Einstellungsuntersuchungen bei mir sind auffällig“, so Arbeitsmediziner Haase. Schlecht eingestellte Zuckererkrankung, Alkoholkonsum, Bluthochdruck, Folgezustände nach Herzerkrankungen und immer öfter die Schlafapnoe – nächtliche Atemaussetzer – sind für Haase Gründe, nur nach enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Hausarzt nach Diagnostik und meist erforderlicher Therapie eine Eignung festzustellen. Der medizinische Sachverhalt steht dabei dem Arbeitgeber gegenüber unter ärztlicher Schweigepflicht, inhaltlich sind Begutachtungsvorgaben der BG und des Fahrerlaubnisrechts bindend. Bei Bernhard alles kein Thema. Rund eine Stunde dauert seine Untersuchung, bei der Haase zuerst die Krankenvorgeschichte erfragt, dann die neurologische und internistische Untersuchung durchführt und schließlich den augenmedizinischen Teil. Eine Urinprobe kann Bernhard danach noch von zu Hause aus mit einem versandfertigen Set, das Dr. Haase ihm mitgibt, ins Labor schicken. Bei besonderen Fragestellungen können außerdem auch Blutlaboruntersuchungen eine Rolle spielen. Ist die Untersuchung unauffällig, übersendet Dr. Haase die Bescheinung an die Spedition Diebel. Bernhard bekommt eine Kopie nach Hause. Im Gespräch klärt Dr. Haase Bernhard auch noch darüber auf, welche Gefahren unregelmäßiges Essen, Rauchen und Schnarchen in sich bergen. „Letzen Endes erhöhen sie das Risiko eines Herzinfarktes.“ Doch davon ist Bernhard weit entfernt. Jetzt hat er es schwarz auf weiß: Er ist kerngesund und muss sich die nächsten fünf Jahre keine Sorgen um den Erhalt seiner Fahrerlaubnis machen.

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