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Zweites EU-Mobilitätspaket zum Transport KV-Richtlinie soll überarbeitet werden

KV-Terminal, Bayernhafen, Aschaffenburg Foto: Bayernhafen

Die EU-Kommission will zur Bekämpfung der Gefahren des Klimawandels die Verkehrsemissionen senken. Dabei steht auch eine Neudefinition des Begriffs "Kombinierter Verkehr" im Raum.

Im Rahmen ihres zweiten Mobilitätspakets zum Straßentransport hat die EU-Kommission nicht nur Ziele für CO2-Emissionen von Pkw und Lieferwagen vorgeschlagen. Auch der Kombinierte Verkehr soll einen Beitrag leisten und profitiert von einem aktualisierten Gesetzgebungsvorschlag.

"Wenn wir nichts unternehmen, ist der Transportsektor bis 2030 der größte Verursacher von Treibhausgasen in Europa", sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und verwies darauf, dass hier jährlich mehr als 400.000 Menschen aufgrund von Krankheiten durch Luftverschmutzung vorzeitig sterben. Die Überarbeitung der Richtlinie über den Kombinierten Verkehr (KV) aus dem Jahr 1992 soll Logistikunternehmen anregen, nachhaltige Verkehrsträger stärker zu nutzen. Als Effekte nennt die Kommission: weniger Lkw auf den Straßen, folglich weniger CO2-Emissionen und sauberere Luft, aber auch weniger Staus und Unfälle auf den Straßen.

In der Vergangenheit sei es für die Betriebe oft schwierig gewesen den "kombinierten Charakter" ihrer Beförderungen nachzuweisen und entsprechend von bestehenden Anreizen zu profitieren, erläutert die Kommission. Als erstes schlägt sie eine Neudefinition des Begriffs "Kombinierter Verkehr" vor, der sich nun auch auf rein inländische Beförderungen erstreckt und die Schifffahrt einbezieht.

Nationale KV-Verkehre wurden unter der derzeitigen Richtlinie 92/106 nicht berücksichtigt, machen aber über 19 Prozent des intermodalen Transports in der EU aus. "Unser Vorschlag weitet die in der Richtlinie vorgesehenen Anreize auf inländische Beförderungen aus und wird Investitionen in Umschlagterminals in ganz Europa beschleunigen", erklärt die Behörde.

Zahl der bestehenden Terminals reicht nicht aus

Die Mitgliedstaaten können künftig über Steuernachlässe hinaus auch Investitionen in multimodale Terminals unterstützen, weitere finanzielle Anreize seien denkbar, heißt es aus Brüssel. Da die Zahl der bestehenden Terminals nicht ausreicht, sollen die Mitgliedstaaten sicher stellen, dass in Abstimmung mit den Nachbarländern und der Kommission weitere Umschlageinrichtungen gebaut werden. Ziel dabei ist, dass die Entfernung von jedem Versandort entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes aus zu einem Terminal höchstens 150 Kilometer beträgt. Die EU-Staaten müssen regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahmen zur Unterstützung des KV auch effektiv sind und Daten an die Kommission liefern.

In dem Vorschlag wird auch erläutert, welche Papiere vorgelegt werden müssen, um kombinierte Beförderungen nachzuweisen und eine staatliche Förderung zu erhalten. Die Kommission setzt dabei auf einen verstärkten Einsatz elektronischer Dokumente. Insgesamt werde es den Unternehmen erleichtert, Anreize zu nutzen: "Sie werden somit zum kombinierten Einsatz von Lkw und Zügen, Binnen- und Seeschiffen bei der Güterbeförderung motiviert."

Die bisher gültige Formulierung, dass das "nächstgelegene geeignete Terminal" angefahren werden muss, wird ersetzt. Dafür wird die maximale Strecke, die auf dem Weg zu einem Terminal auf der Straße zurückgelegt werden darf, in dem Vorschlag mit 150 Kilometern Luftlinie festgelegt. Unter Umständen können hier noch einmal 20 Prozent dazu kommen.

UIRR kritisiert ungenaue Regelung

Die Ungenauigkeit dieser Regelung wird von der Vereinigung für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) kritisiert, die den Vorschlag ansonsten für weitgehend akzeptabel hält. "Der Polizist auf der Straße in Italien, der einen Lkw mit 44 Tonnen anhält, wird nicht wissen, wie er das kalkulieren kann", sagt UIRR-Generaldirektor Ralf-Charley Schultze. Hier müsse sich die Kommission noch erklären, zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden mit größerer Rechtsunsicherheit dürfe nicht entstehen, sagte er.

Der Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich, Alexander Klacska, begrüßt den Vorschlag. Es sei Zeit, dass die Komodalität verstärkt auf EU- sowie auf nationaler Ebene diskutiert werde. Voraussetzung dafür sei die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für alle Verkehrsträger mit ausreichenden und leistungsfähigen Schnittstellen. Ziel müsse sein, dass für jeden Transport rasch die optimalen Verkehrsträger ermittelt und genutzt werden könnten.

Polen baut KV-Infrastruktur aus

Polen kann seine KV-Infrastruktur mit rund 238 Millionen Euro Staatsbeihilfen erneuern und ausbauen, um die Wettbewerbsfähigkeit intermodaler Verkehrdienste zu verbessern. Einem entsprechenden Antrag hat die EU-Kommission zugestimmt. Gefördert werden auch KV-Spezialtechnik sowie der Kauf und die Modernisierung von Rollmaterial. Die bis 2023 befristeten Beihilfen stehen auch Operateuren und Waggonvermietern zur Verfügung. Der polnische Staat gewährt bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Kosten, entsprechende Anträge müssen bis zum 15. Dezember eingereicht werden.

Das Paket für saubere Mobilität

Neue Grenzwerte: Die EU-Kommission hat strengere CO2-Grenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschlagen. Danach müssen im Jahr 2025 die durchschnittlichen Emissionen 15 Prozent und 2030 dann 30 Prozent unter den Werten des Jahres 2021 liegen. Die Hersteller sollen selbst entscheiden, welche Technologien sie zur Erfüllung der Ziele einsetzen. Selbst bei einem raschen Anstieg des Anteils emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge geht die Kommission davon aus, dass mindestens 80 Prozent der Neuwagenflotte im Jahr 2030 einen Verbrennungsmotor hat.

Neue Tankstellen: Ein Aktionsplan mit neuen Finanzierungsmöglichkeiten im Umfang von 800 Millionen Euro soll die Mitgliedstaaten überzeugen, genügend Tankstellen für alternative Kraftstoffe wie Elektrizität, Wasserstoff und Erdgas bereitzustellen. Zusätzlich 200 Millionen Euro sollen zwischen 2018 und 2020 für die Unterstützung der europäischen Batterieentwicklung ausgegeben werden.

Alternative Antriebe: Eine Richtlinie zur Förderung sauberer Mobilitätslösungen soll die Anschaffung von sauberen Fahrzeugen bei öffentlichen Ausschreibungen unterstützen, außerdem sollen Fernbusverbindungen gefördert werden.

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