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Zuschuss für saubere Luft in den Städten BMVI unterstützt Kauf von Elektrofahrzeugen

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Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft"  unterstützt das Bundesverkehrsministeium die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergab jetzt die ersten Förderbescheide über insgesamt 20 Millionen Euro.

"2.000 weitere E-Fahrzeuge für saubere Luft" bedeuten laut dem Bundesministerium für Verker und digitale Infrastruktur (BMVI) die ersten Förderbescheide. Im Rahmen der Förderung werden bei der Fahrzeuganschaffung ein Teil der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeuge  erstattet. Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sollen so Fahrverbote in den Städten vermieden und Mobilität ermöglicht werden.

Die ersten Empfänger sind das Unternehmen Alphabet Fuhrparkmanagement, die Deutsche Post, die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen und die Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft. Wie eine Sprecherin des BMVI gegenüber eurotransport.de sagte, hat die Deutsche Post für 1.500 Streetscooter und 1.226 Ladepunkte bei Gesamtprojektkosten von 38 Millionen Euro eine Förderung aus dem BMVI-Topf in Höhe von rund 15 Millionen Euro erhalten. Die Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft hat für fünf Busse und zwei Lkw sowie neun Ladepunkte insgesamt 210.000 Euro erhalten, die Kosten für das Gesamtprojekt beliefen sich auf rund 525.000 Euro.

Für eine Förderung muss ein kommunaler Bezug bestehen oder die Anschaffung im Rahmen eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes erfolgen, denn das Förderprogramm "Saubere Luft 2017-2020" ist ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten. Das Programm hat ein Volumen von insgesamt einer Milliarden Euro.

Unterstützt werden mit dem Förderprogramm demnach kommunale Fahrzeugflotten, etwa Abfall-Entsorgungsfahrzeuge, und Elektrobusse im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV. Auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe und bei Car-Sharing-Unternehmen wird gefördert. Antragsberechtigt sind aber auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, beispielsweise Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste. Allerdings  muss die Kommune bestätigen, dass das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Die Höhe der Förderung ist in der Richtlinie festgeschrieben: Für den Fahrzeugkauf gibt es im nicht wettbewerblichen Bereichen im Regelfall  rund 75 Prozent der Investitionsmehrkosten, finanzschwache Kommunen können bis zu 90 Prozent erhalten. Wirtschaftsunternehmen können je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten erwarten.

"Unsere Förderrichtlinie Elektromobilität kommt sehr gut an. Rund 430 Anträge haben uns erreicht", sagt Bundesverkehrsminsiter Scheuer.

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