Das Geschäft mit der Zollabfertigung birgt in Österreich Risiken. Das Verfahren 4200 macht auch deutschen Unternehmen zu schaffen.
Österreichs Speditionswirtschaft zieht sich im Zollabfertigungsgeschäft nach Verfahren 4200 immer mehr zurück. Der Grund: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind für die Spediteure mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden, im Worst-Case-Szenario können diese existenzbedrohend sein. Die riskanten Haftungsbedingungen will das österreichische Finanzministerium trotz Drängens der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der Interessensvertretung der Speditionswirtschaft, nicht ändern.
Dabei gibt es besonders von Firmen aus Italien, Frankreich und Ungarn eine rege Nachfrage nach diesem österreichischen Verzollungsmodell, berichtet Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich. Nach Angaben der WKO ist diese Fiskalverzollung besonders attraktiv für Empfänger mit Sitz in einem Mitgliedsland, in dem der Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer nur sehr zeitverzögert vorgenommen werden kann. Die Unternehmen profitieren demnach von einem Liquiditätsvorteil, da die Fiskalverzollung von der Auswirkung der innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellt ist.
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