Die Abteilung Wissenschaftliche Dienste des Bundestags erteilt CO2-Besteuerungsplänen eine Abfuhr. Eine solche Steuer sei verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Um den Lebensstil der Bundesbürger in emissionsärmere Bahnen zu lenken und die eingegangenen Klimaverpflichtungen einhalten zu können, diskutieren Politiker seit Wochen über die Einführung einer CO2-Steuer. Kritiker sehen darin eine zusätzliche Abgabe, die weniger der Umwelt – Deutschlands Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß beträgt ohnehin nur knapp über zwei Prozent – als dem Bundeshaushalt nützt und unnötige Kostensteigerungen im Alltag mit sich bringt. Die 1999 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Ökosteuer etwa hat nicht nachhaltig zur Senkung des Energieverbrauchs beigetragen, dafür aber Milliarden in die Rentenkasse gespült und niedrigere Beitragssätze ermöglicht.
CO2-Emission lässt sich keinem Steuertypus zuordnen
Ein Ende Juli erstelltes und heute veröffentlichtes Gutachten der Hausjuristen des Bundestags kommt zum Schluss, dass eine CO2-Steuer verfassungswidrig wäre. „Dabei ergibt sich (…) zunächst das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits ausscheidet“, heißt es auf Seite sechs des hier einsehbaren Gutachtens. Eine CO2-Emission sei weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts – CO2 werde emittiert und nicht verbraucht –, noch sei es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. „Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen“, lautet das Fazit.
Als möglichen Lösungsansatz sehen die Wissenschaftlichen Dienste eine Verfassungsänderung: „Ein aufwendiger Ansatz liegt zunächst auf der Hand: eine Verfassungsänderung, die das skizzierte Problem aufhebt.“ Ob hierfür die erforderliche Mehrheit im Parlament zustande kommt, ist jedoch fraglich.
Statt Neueinführung nun Erhöhung bestehender Steuern
Die Einführung einer neuartigen CO2-Steuer scheint daher bereits vom Tisch zu sein. Stattdessen wirbt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) laut Medienberichten dafür, die schon bestehenden Steuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas zu erhöhen. Dies deckt sich mit dem alternativen Lösungsvorschlag der Wissenschaftlichen Dienste: Es seien Modelle vorgeschlagen worden, „die im Rahmen der aktuellen Fassung der Finanzverfassung zulässig wären. So schlägt beispielsweise das Umweltbundesamt einen CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer vor, vereinfacht gesagt also eine Erhöhung der Energiesteuer.“