Branche kritisiert Gesetzentwurf zu Werkverträgen. Geplanter Starttermin für das neue Gesetz ist bisher der Januar 2017.
Wenn es nur so einfach wäre: „Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden“, schrieben die drei Jungkoalitionäre CDU/CSU und SPD anno 2013 in ihren Koalitionsvertrag.
Doch der Themenkomplex hat es in sich: Auf den ersten Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkverträgen und Zeitarbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht wenig Kritik einstecken müssen. Was das Haus von Ministerin Andrea Nahles (SPD) vorlegt, sind nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) "praxisferne und starre Regeln". Der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) beklagte eine "praxisferne Überregulierung".
Keine Überraschung: Schon im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass künftig nach 18 Monaten Leiharbeiter in dem Betrieb fest eingestellt werden sollten, in dem sie eingesetzt werden. Zudem soll es für Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn geben.
Regelung für Leiharbeiter
Um Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden, sieht der Entwurf einen Katalog von acht Punkten vor. Die Kritik: Teilweise bringen schon einzelne Punkte – etwa, dass eine abhängige Beschäftigung schon vorliege, wenn die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbracht wird – ein bisher eindeutiges Werkvertragsverhältnis in Verdacht. "Damit wird die Übernahme logistischer Dienstleistungen durch die Speditions- und Logistikbranche und damit die Arbeitsteilung akut gefährdet", so der LBS. Der Verband aus Bayern kritisierte zudem die geplante Unterrichtspflicht des Entleihers gegenüber dem Betriebsrat – dies könne zur Folge haben, „dass sensible Preis- und Beschäftigtendaten externen Betriebsräten zugänglich gemacht werden müssen“, sagt LBS-Geschäftsführerin Edina Brenner.
Was das Ministerium aus der Kritik der Wirtschaft macht? Laut einer Sprecherin des BMAS befinde sich der Gesetzentwurf „ derzeit in der regierungsinternen Abstimmung“, der sogenannten Frühkoordinierung. "Zu Details können wir uns daher nicht äußern", lautet die Aussage gegenüber trans aktuell. Geplanter Starttermin für das neue Gesetz ist bisher der Januar 2017.