Mittlerweile geht es in die dritte Runde der verpflichtenden Weiterbildung für Lkw-Fahrer. Die rechtlichen Grundlagen, wer dafür die Kosten trägt, sind eindeutig.
Die Idee war gut, sie wird sich vorerst nicht durchsetzen: In der aktuellen EU-Richtlinie 2018/645 zur Weiterbildung laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, das im September 2009 in Kraft getreten ist, sollte das E-Learning einen höheren Stellenwert bekommen. Eine schöne Vorstellung, dass Lkw-Fahrer bei der Wartezeit ihr Wissen zum Thema Bereitschaftszeit aus dem Kenntnisbereich „Sozialvorschriften“ schnell auffrischen oder erweitern können.Die Richtlinie wird aber derzeit nicht umgesetzt, weil dieser „Distanzunterricht“ kaum zu überprüfen ist. Die Zeit des E-Learnings wird daher nicht angerechnet.
Grundsätzlich trägt der Fahrer die Kosten
Es bleibt vorerst bei je sieben Pflichtstunden, die Fahrer in fünf Kursen mit Trainern nun in der dritten Runde absolvieren müssen. Und: „Grundsätzlich trägt der Fahrer die Kosten für seine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung“, erklärt Rechtsanwalt Harry Binhammer. „Es sei denn, es ist in den Tarifverträgen anders geregelt.“
Dieser Kostenvorteil betrifft vom Prinzip her nur Fahrer, die eine Tarifbindung haben. Allerdings haben sich mittlerweile viele Transportunternehmen bereit erklärt, nicht nur die Kosten für ihre Fahrer zu tragen, sondern auch die Organisation: Sie schulen entweder in eigenen Räumen oder beauftragen externe Anbieter.
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