Alle fünf Jahre müssen Berufskraftfahrer 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. FERNFAHRER hat sich bei Fahrer umgehört.
Eine Zahl, die polarisiert: 95. Die einen würden gerne darauf verzichten, die anderen sind froh über eine Auffrischung durch kompetente Ausbilder. Grundlage der verpflichtenden Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Es ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59 EG. Grundgedanke: Der Gütertransport ist eine anspruchsvolle Aufgabe, für die der Lkw-Führerschein allein nicht mehr ausreicht. In ganz Europa müssen Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken daher besondere Qualifikationen nachweisen, Busfahrer seit dem 10. September 2013, Lkw-Fahrer ab dem 10. September dieses Jahres. Als offizieller Nachweis gilt die im Führerschein eingetragene Ziffer 95. Sie muss alle fünf Jahre durch eine 35-stündige Auffrischung in den fünf "Modulen" erneuert werden: zum Beispiel bei Fahrschulen oder Dekra. Wer nach 2009 den C/CE-Führerschein gemacht hat, braucht zudem als Grundlage die Grundqualifikation oder BKF-Ausbildung.