Vorteil für die Bahn rechtswidrig bdo fordert Steuersenkung auch für Busse

Foto: Daimler

Der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat zu den Plänen der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr zu senken, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Fazit: Die Steuersenkung muss auch für den Bus gelten.

Eine einseitige Senkung der Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr verstößt gegen das deutsche Grundgesetz und gegen europäisches Recht, das ergibt ein vom Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Demnach muss die Steuersenkung auch für den Bus gelten – denn für eine Ungleichbehandlung bei der Besteuerung muss es zumindest einen sachlich nachvollziehbaren Grund geben. Ein ökologisches Lenkungsziel als Argument gegen den Bus scheitert laut des bdo aber aus, bei der Netzabdeckung wiederum liege der Fernbus mit über 500 Haltestellen sogar noch vor der Fernbahn mit 300 Haltestellen.

"Ich habe durchaus Sympathien dafür, dass die Politik derzeit die Bahn mit einer großen Kraftanstrengung stärken will", erklärt bdo-Präsident Karl Hülsmann. Tatsächlich würden die umweltfreundlichen Verkehrsträger einen solchen Impuls im Wettbewerb gegen Pkw und Flieger verdienen. "Neben den Vorschlägen für den großen Staatskonzern sollten kleine private Busbetriebe im Fernlinienverkehr und im Bustourismus aber nicht vergessen werden." Das sei eine Frage der Gerechtigkeit im Wettbewerb der Verkehrsträger – und eine wichtige Chance beim Versuch, den Klimaschutz im Verkehrssektor zu stärken.

Die Kosten einer Mehrwertsteuersenkung für Fernbusse würden sich laut den Angaben des bdo auf jährlich rund 30 Millionen Euro belaufen. Diese Summe ließe sich durch die angehobene Luftverkehrsabgabe mehr als gegenfinanzieren.

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