Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) will Notfallzentren, flexiblere Arbeitszeiten und staatliche Zuschüsse.
Einen Krisennotfallplan zur Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft angesichts der Corona-Krise hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) von der Politik gefordert. Der Verband schlägt darin unter anderem die Einrichtung von regionalen Notfallzentren unter Leitung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) vor, in denen Transportkapazitäten koordiniert werden und Informationen für von der Corona-Krise betroffene Fahrer und Unternehmen bereitgehalten werden.
Regionale Notfallzentren einrichten
Es sollte vier bis fünf regionale Notfallzentren in Deutschland geben, die sich eng mit Landesministerien und den Verbänden aus Transport und Logistik sowie Industrie und Handel abstimmen, schlägt der BGL vor. Hierher würden Kapazitätsengpässe oder freie Kapazitäten gemeldet, die Zentren übernähmen dann die weitere Abstimmung. Ihre Aufgabe wäre es zudem, Unternehmen und Fahrer bei möglichen Betriebsschließungen oder Quarantäne zu betreuen sowie Schutzmaßnahmen zu koordinieren.
Forderungen des BGL
- Koordinierung von Transportkapazitäten, indem Transportunternehmen, Industrie und Handel Kapazitätsengpässe melden.
- Notfallzentrum übernimmt dabei das „Matching“ zur Vermeidung von Versorgungsengpässen.
- Anlaufstelle, die Informationen für betroffene Unternehmen und Fahrer bereitstellt mit Blick auf mögliche Quarantänen und Betriebsschließungen.
- Dazu gehört auch das Koordinieren von Schutzmaßnahmen sowie Infos etwa zum Umgang mit kontaminierten Fahrzeugen oder zum Arbeitsschutz.
- Flexibilisierung der Öffnungszeiten an den Rampen der verladenden Wirtschaft sowie die Übernahme der Be- und Entladung ausschließlich durch das Lagerpersonal, um das Ansteckungsrisiko für die Lkw-Fahrer zu minimieren.
- Außerdem sollten die Kontrollen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ausgesetzt werden.
- Damit einhergehen müsste dem BGL zufolge sowohl eine Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten als auch bei den Lenk- und Ruhezeiten, die ausschließlich für den Zeitraum der Corona-Krise gelten sollen.
- Für Lkw-Fahrer, die krisenbedingt keine Weiterbildungs- oder Schulungsmaßnahmen besuchen können, sollen die Frist unbürokratisch um sechs Monate verlängert bekommen.
- Für Lkw-Fahrer, die krisenbedingt keine Weiterbildungs- oder Schulungsmaßnahmen besuchen können, sollen die Frist unbürokratisch um sechs Monate verlängert bekommen.
Ein PDF mit allen Forderungen des BGL gibt es hier.
Drastische Auftragseinbrüche
Der Verband weist darauf hin, dass es in der Branche bereits drastische Auftragseinbrüche seit Auftreten des Virus gebe, bei steigender Tendenz. Einige Logistiksparten wie Seehafenhinterlandverkehre und Seecontainer-Importe, Luftfracht, Eventlogistik sowie beispielsweise Italienverkehre seien besonders stark betroffen.
