Verlag De-minimis-Förderung nicht für alle

De-minimis-Förderung nicht für alle

Wer an die De-minimis-Förderung des Bundes will, muss einige wichtige Dinge beachten. Diese Botschaft an die Branche überbrachte Thomas Müller, Leiter der Projektgruppe Mautbeihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den Teilnehmern des trans aktuell-Symposiums „Geld für fast alles: Die Harmonisierung startet“ in Stuttgart. „Nur wer Halter oder Eigentümer von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ist, kann die Förderung beantragen“, sagte Müller. Zweite Voraussetzung sei, dass die beantragenden Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen. De-minimis-Gelder gibt es beispielsweise für die Anschaffung von Fahrerassistenz- und Partikelminderungssystemen sowie den Einbau von Telematik. Eine vollständige Liste finden Sie in der mit dem Artikel verlinkten Präsentation des BAG (siehe unten). Kein Geld gibt es für Unternehmen, die sich in einer Insolvenz befinden. Auch „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gehen laut Müller leer aus. Der Mann vom BAG musste dabei nach einer Rückfrage aus dem Publikum zustimmen, dass die von der EU vorgegebenen Leitlinien diesen Begriff nicht genügend genau definieren. Die ebenfalls anwesende Staatssekretärin Theodora Hamsen vom Bundesverkehrsministerium ergänzte, dass dieser Punkt in den künftigen Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium noch konkretisiert werde, schließlich wolle man, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch bei den Unternehmen der Branche ankommen. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen bleiben Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit Mehrheit beteiligt sind. Müller wies zudem eindringlich darauf hin, dass die Unternehmen den Antrag auf Förderung vor dem Beginn des Vorhabens stellen sollen. „Wurde die Maßnahme vor Antragsstellung begonnen, erlischt die Förderfähigkeit“, konstatierte der Projektleiter. Die Zuwendungen aus dem De-minimis-Programm sind auf jährlich 33.000 Euro je Unternehmen beziehungsweise auf 100.000 Euro pro Firma in drei Jahren begrenzt.

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