Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Nachrüstung von Lkw über 7,5 Tonnen mit reflektierenden Lkw-Streifen empfohlen.
Zwar müssten die retroreflektierenden Konturmarkierungen in Deutschland verpflichtend angebracht werden. Dies gelte jedoch nur für neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen, die mehr als sechs Meter lang und mehr als 2,1 Meter breit seien.
Im Rahmen der Präventionskampagne „Risiko raus!“ weisen die Unfallkassen zusammen mit den Berufsgenossenschaften darauf hin, dass die Sichtbarkeit von Lastwagen durch die Reflektorstreifen deutlich verbessert werde. Durch das Bekleben von Fahrzeugen und Anhängern mit Reflektorstreifen erhöhe sich die Sicherheit für den Fahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.