Schließen

Verkehrsgerichtstag Goslar Alkolocks und Assistenzsysteme

Vom 23. bis 25. Januar 2019, diskutieren Experten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar Themen wie Alkolocks und Assistenzsysteme.

Lkw-Unfälle, Dieselfahrverbote, automatisches Fahren, Alkolock - der 57. Verkehrsgerichtstag diskutiert die aktuellen Themen des Verkehrsrechts. Die acht Arbeitskreise erarbeiteten Empfehlungen an Justiz und Politik.

Ursachen und Gegenmaßnahmen von Lkw- und Busunfälle hatte der Arbeitskreis VI auf dem Plan stehen. Dabei diskutierten die Teilnehmer sowohl die tödlichen Auffahrunfälle etwa auf Autobahnen als auch die nicht minder tragischen Abbiegeunfälle, bei denen Lkw Fahrradfahrer oder Fußgänger verletzen oder gar töten.

Die Empfehlung der Experten: Der Bund müsse sich international dafür engagieren, dass Notbremsassistenten von Lkw und Bussen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und er sollte international auf eine Pflicht für einen Abbiegeassistenten hinarbeiten. Zudem waren die Experten der Meinung, dass insbesondere Sozialvorschriften besser überwacht und die Behörden dazu deutlich personell aufgestockt werden müssten. Zudem müsse das Parkplatzangebot deutlich verbessert werden, und zwar auch außerhalb der Autobahnen.

Grenzen von Assistenzsystemen

Einen weiteren Ansatz sah der Arbeitskreis in der Ausbildung: Lkw-Fahrer sollten demnach auch den Punkt “Möglichkeiten und Grenzen von Assistenzsystemen” in ihren vorgeschriebenen Schulungen behandeln. Zudem soll das Thema Abbiegeunfälle in der Verkehrserziehung deutlicher behandelt werden.

Die Empfehlung des Arbeitskreises Alkolock geht dahin, dass für alkoholauffällige Kraftfahrer die Einführung eines Alkohol-Interlock-Programms (AIP) als Ergänzung zu bestehenden Maßnahmen als sinnvoll erachtet wird. Darunter versteht der Arbeitskreis den Einsatz eines Alkohol-Interlock-Geräts in Kombination mit einer verkehrspsychologischen Begleitmaßnahme. Solche AIP können nach Ansicht der Experten im Strafrecht als Alternative zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder sperrfristverkürzend oder als Alternative zum Fahrverbot herangezogen werden. Vorgeschlagen wurde zudem die Durchführung eines Modellversuchs für alle erstmals alkoholauffälligen Fahrer mit mehr als 1,59 Promille.

In seinem Referat sagt Thomas Fuhrmann vom Referat StV22 - Kraftfahrzeugtechnik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV), dass das BMVI bereits für 2020 die Umsetzung eines verpflichtenden Abbiegeassistenten für Neufahrzeuge in der Verordnung 2007/46 EG-Fahrzeuggenehmigungen fordere. Damit unterstreiche das BMVI neben dem Einrichten des aktuellen Förderprogramm für Unternehmen sein Engagement in der Sache der Abbiegeassistenzsysteme.

Dieselfahrverbote überprüfen

Und auch das Thema Dieselfahrverbote war Gegenstand des Verkehrsgerichtstags: So fordern die Experten von der Europäischen Kommission, den NO2-Grenzwert (Stickstoffdioxid) auf seine wissenschaftliche Fundiertheit zu überprüfen und künftig eine gesetzlich verpflichtende Evaluierung von Grenzwerten vorzusehen. Zudem fordern die Teilnehmer vom Gesetzgeber, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung sämtlicher relevanten Schadstoffe einschließlich NO2 zu entwickeln.

Laut dem BMVI-Vertreter habe das Ministerium in Berlin der UNECE, der Wirtschaftskommission für Europa, bereits verbindliche technische Anforderungen für einen Abbiegeassistenten vorgelegt, die das UNECE noch annehmen muss. Danach müssen die Änderungen in den Dialog mit EU-Kommission, Rat und Parlament gehen. Die EU strebt eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeugtypen bislang erst ab 2022 und für Neufahrzeuge ab 2024 an.

Abschalten des Notbremsassistenten

Ein weiterer Vertreter des BMVI informierte im Rahmen des Arbeitskreises außerdem darüber, dass gerade an einem Verbot für das Abschalten des Notbremsassistenten über einer Geschwindigkeit von 30 km/h gearbeitet werde. Weil eine Entscheidung für eine technische Lösung nicht allein auf nationaler Ebene getroffen werden könne und eine internationale Abstimmung noch auf sich warten lasse, werde das Verbot verhaltensrechtlich begründet. Der Vorschlag für das personengebundene Verbot geht demnach bald in die Verbandsabstimmung und könnte bereits 2020 eingeführt werden. Bei einem Verstoß könnte dann ein Bußgeld drohen.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.