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Vergütung bei Mehrarbeit Saubere Aufzeichnungen sind entscheidend

Recht aktuell FF 2/15 Rechtsanwalt Binhammer Foto: Jan Bergrath

Über die Höhe der Vergütung von Mehrarbeit, die sich aus einem Arbeitsvertrag mit einem pauschalen Monatslohn ergibt, hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart geurteilt. Die saubere Aufzeichnung dieser Zeiten ist dafür entscheidend.

Der Fall von Peter Maier*, den das Landesarbeitsgericht Stuttgart (LAG – AZ: 8 Sa 11/17) im Rahmen einer Berufung des klagenden Fahrers verhandelt hat, zeigt einmal mehr, dass in der deutschen Transportwirtschaft längst nicht alles in Ordnung ist. Gut drei Jahre war Maier für einen Frachtführer mit 15 Lkw aus Süddeutschland meist ab Samstagnacht im Englandverkehr unterwegs. Für einen pauschalen Lohn von 1.500 Euro plus doppelte Spesen. Als das Arbeitsverhältnis im Streit zu Ende ging, wollte Maier Überstunden und Ausgleich für die Sonntage geltend machen. Hätte er sich während der Beschäftigung an die geltenden Gesetze gehalten, wäre ihm gekündigt worden, erklärte er im Gespräch mit FERNFAHRER.

Ansprüche zügig schriftlich geltend machen

Pikant: Die Touren waren grundsätzlich so organisiert, dass Maier am Donnerstag mit seinen Teilladungen wieder in Süddeutschland war. Statt des Zeitausgleichs am Freitag und Samstag habe er jedoch regelmäßig den Trailer mit einem Lkw ohne digitalen Tacho vorgeladen. Natürlich auf Weisung der Firma. Das ist eigentlich ein Fall für die lokale Gewerbeaufsicht. Doch Maier hat das Spiel mitgemacht. In dem Urteil wird sein Arbeitgeber mit den Worten zitiert: Maier habe nicht anders gearbeitet wie Hunderttausende andere Kraftfahrer. Dazu zählt der Vorwurf des Klägers, er habe unter anderem beim Abladen den Tacho auf Pause stellen müssen. So seien 60 bis 70 Stunden tatsächliche Arbeitszeit zustande gekommen. Peter Maier sei nach dieser Zeit körperlich am Ende gewesen, er wurde krankgeschrieben. Vier Wochen nach dem Streit mit seinem Chef wurde ihm dann schriftlich gekündigt.

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