Nachdem das Verwaltungsgericht Köln jüngst gegen die Klage des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) gegen die Mauterhöhung im Jahr 2009 geurteilt hat, nimmt der Verband nun Stellung.
Der Verband hatte gegen die 50-prozentige Erhöhung der Lkw-Maut geklagt. Laut BGL habe sich die Klage gegen die Berechnungsgrundlage der damaligen Mauterhöhung gerichtet, das sogenannte Wegekostengutachten. Der Verband bemängelt beispielsweise die Kosten für kalkulatorische Zinsen, die auf Basis von falschen Kaufpreisen für Straßengrundstücke ermittelt worden seien. "Das Verwaltungsgericht Köln hat die lange Verfahrensdauer genutzt und zeigte sich bis in Detailfragen hinein gut informiert", sagt Prof. Dr. Karlheint Schmidt, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL.
Dennoch könne das Verhandlungsergebnis nicht zufriedenstellen. Das Gericht habe lediglich geprüft, ob das Diskriminierungsverbot gegenüber ausländischen Transportunternehmen beachtet wurde und ob bei der Festlegung der Wegekosten die Willkürgrenze überschritten wurde. Beides habe das Gericht verneint. "Sehr nachdenklich stimmt dabei folgendes", so Schmidt weiter. "Das Gericht zog sich auf den Standpunkt zurück, das Berechnungsverfahren sei alleine aufgrund der Tatsache, dass es gutachterlich unterlegt sei, nicht zu beanstanden." Das Gericht habe das Gutachten selbst also überhaupt nicht in Frage gestellt. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die Pkw-Maut sollte dieses Urteil beachtet werden, da es aufzeige, wie Wegekosten berechnet werden können. "Der BGL jedenfalls wird gründlich prüfen, ob er einer Lizenz zum Gelddrucken tatenlos zusehen oder in die Berufung gehen wird."