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Urteil Wer haftet bei Unfall am Bahnübergang?

BGL Jahresversammlung Bahnübergang Foto: Archiv

Missachten zwei Autofahrer an einem Bahnübergang die Verkehrsregeln beide schwer, haften sie bei einem Unfall jeweils zu 50 Prozent.

Missachten zwei Autofahrer an einem Bahnübergang die Verkehrsregeln beide schwer, haften sie bei einem Unfall jeweils zu 50 Prozent. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor (AZ: 10 O 1030/11), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam machen.

In dem Fall wollte der erste Autofahrer direkt hinter dem Bahnübergang nach links auf einen Parkplatz abbiegen - allerdings verbotenerweise über eine durchgezogene Mittellinie. Der zweite Fahrer kam von hinten und hatte - ebenfalls trotz Verbots - auf dem Bahnübergang überholt. Es kam zur Kollision. Das Gericht legte den Unfallbeteiligten gleichschwere Verkehrsverstöße zur Last. Beide seien jeweils zu 50 Prozent schuld an dem Zusammenstoß.

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