Bei Regen ist das schnell passiert: Ein Auto fährt durch eine Pfütze und beschmutzt einen sich in der Nähe aufhaltenden Fußgänger.
Dessen Kleider sind verdreckt und der Ärger ist groß. Auf eine Bezahlung der Reinigung durch den Autofahrer darf der Fußgänger allerdings nicht hoffen, wie jetzt das Landgericht Itzehoe laut Deutschem Anwaltsverein urteilte.
Die Richter waren der Meinung, dass beim Durchfahren von Pfützen kein Zwang zum Schritttempo herrscht. Denn durch das dadurch notwendige ständige Abbremsen und Wiederanfahren würde die Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr erhöht. Fußgänger sollten bei Schmuddelwetter vielmehr mit Spritzern rechnen und sich geeignete Kleidung anziehen. (AZ: 1 S 186/10)