Urteil Arbeitszeiten Streit um Mehrarbeit

icb, ladung Foto: Jan Bergrath

Ein Arbeitsvertrag legt die zu leistende Arbeit fest. Aufgezeichnet wird diese im digitalen Tacho. Doch oftmals gibt es eine doppelte Buchführung, wie sich nun aus einem Urteil lesen lässt. Das wäre rechtswidrig.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Oktober 2020 (AZ: 5 Sa 48/20) dreht sich um ein immer wieder aufkommendes Problem: Für Lkw-Fahrer genügt zur Darlegung geleisteter Überstunden die Angabe, an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und beendet wurde. Die Rechtsprechung ist hier zunächst auf der Seite des Arbeitnehmers. Bei genauem Hinsehen fördert es allerdings die "doppelte Buchführung", die manche Fahrer offenbar betreiben. Spielt der Unternehmer auch noch mit, ist es im Grunde sogar rechtswidrig.

Zunächst einmal die Grundlage: "Nach Ziffer 3 des Arbeitsvertrages aus diesem Urteil ist mit dem Gehalt eine etwaige über die betriebliche Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit im Umfang von bis zu zehn Stunden pro Monat abgegolten", sagt Harry Binhammer. "Andere Regelungen fanden sich im Urteil nicht. Damit gilt, dass ab der elften Überstunde die Arbeitszeit zusätzlich zu vergüten oder ein Freizeitausgleich zu gewähren ist."

Zeiten im digitalen Tacho korrekt aufzeichnen

Zur Erläuterung: Grundsätzlich gibt es Überstunden und Mehrarbeit. "Mehrarbeit" meint in der Regel die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit. "Überstunden" sind die über die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende geleistete Arbeitszeit. "In diesem Prozess ging es um den finanziellen Ausgleich von Überstunden nach Ende des Arbeitsverhältnisses", so Binhammer. "Ein Freizeitausgleich geht dann ja nicht mehr."

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder 0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo ab 1,88 Euro* pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 04 2021 Titel
FERNFAHRER 04 / 2021
6. März 2021
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 04 2021 Titel
FERNFAHRER 04 / 2021
6. März 2021
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.