Unternehmenskauf Die schlanke Lösung - Der Share Deal

Hand mit Stift beim Unterschreiben Foto: Gajus - fotolia

Im ersten Teil der Reihe zur Unternehmensübergabe erklärte Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer, was bei einem Asset Deal zu beachten ist. In Teil zwei nimmt der Experte der Kanzlei Voigt den Share Deal unter die Lupe.

Wer einen Servicebetrieb kauft, muss am Ende keine Angst vor der eigenen Courage haben – zumindest, wenn man sich der Fallstricke bewusst ist. Grundsätzlich stehen bei Kauf oder Verkauf eines Werkstattbetriebs zwei Optionen zur Wahl, die als Asset oder Share Deal bezeichnet werden. Während sich der erste Teil der vorangegangenen Ausgabe von WERKSTATT aktuell mit den Voraussetzungen und Herausforderungen des Asset Deals auseinandersetzte, steht im zweiten Teil dieser Serie der Share Deal im Fokus.

Der Asset Deal zusammengefasst

Zur Erinnerung: Beim Asset Deal erwirbt der Käufer das komplette Inventar eines Servicebetriebs. Herausforderung dabei ist die Erstellung eines notariell beglaubigten Inventarverzeichnisses, das alle Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte, die sogenannten Assets, enthält. Zu den Assets zählt der Gesetzgeber zum einen materielle Gegenstände wie Werkstattausrüstung und Immobilien. Für Letztere entfällt die Beurkundungspflicht, sofern die Werkstatt in gemieteten Räumlichkeiten betrieben wird. Zum anderen gehören zu den Vermögenswerten auch Rechte, Patente, finanzielle Verpflichtungen und Verträge und bestehende Arbeitsverhältnisse. Um sicherzugehen, dass versehentlich übersehene Werte mit veräußert werden, empfiehlt sich die sogenannte Catch-all-Vertragsklausel. Beim Asset Deal ist mit möglichen Gläubigern der Werkstatt zu klären, ob beim Verkauf ein Schuldnerwechsel durchgeführt werden kann. Eine Zustimmung der Gläubiger ist dabei unverzichtbar. Bei Immobilien ist auf die Löschung des Verkäufers aus dem Grundbuch zu achten. Bestehende Arbeitsverträge bleiben beim Asset Deal durch den Eigentümerwechsel unbeeinträchtigt. Sie können und sollten jedoch unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und Fristen aktualisiert werden. Aber Achtung! Der Verkäufer hat die Arbeitnehmer über den Eigentümerwechsel zu informieren. Zudem bleibt er dem Arbeitnehmer für die Erfüllung von Ansprüchen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bis zur Dauer von einem Jahr verantwortlich. Um als Käufer des Servicebetriebs auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung. Externe Berater wie Steuerexperten, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer führen diese durch. Dabei analysieren sie Stärken und Schwächen sowie eventuelle Risiken, stellen diese einander gegenüber und ermitteln so den Angebotspreis. So weit in Kürze die Inhalte des Asset Deals.

Iveco Werkstatt Iveco Süd-West Nutzfahrzeuge GmbH Foto: Thomas Küppers
Ob Asset oder Share Deal: Verkauf und Kauf eines Servicebetriebs sind immer auch mit Fallstricken verbunden. Der Weg hin zum Kaufpreis, der beiden Parteien gerecht wird, ist mit einigen Hürden gespickt.

Share Deal ist die schlanke Lösung

Der Share Deal dagegen ist die schlanke Lösung. Er beschränkt sich auf den Erwerb juristischer Personen – zum Beispiel einer GmbH. Im Gegensatz zum Asset Deal, bei dem die Risiken nicht über eine sachwertbezogene Auswahl ausgenommen werden können, geht das Unternehmen sprichwörtlich mit "Mann und Maus" über. Allerdings erwirbt der Käufer in diesem Fall nicht die Sachwerte, sondern die Beteiligungsrechte an der Gesellschaft. Da die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft unangetastet bleiben, lässt sich der Share Deal im Vergleich zum Asset Deal meist einfacher durchführen. Das bezieht sich sowohl auf bestehende Verträge als auch auf vorhandene Immobilien. Abgesehen davon, dass eine immobilienbezogene notarielle Beurkundung entfällt, ist auch eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer möglich. Damit sollte klar sein, dass zumindest ein verantwortungsvoller Unternehmenskauf nicht im Vorübergehen zu bewerkstelligen ist. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich demnach genau darüber im Klaren sein, welche Ziele sie mit dem Kauf beziehungsweise dem Verkauf verfolgen. Zudem muss vor der Bewertung und Festsetzung des Kaufpreises feststehen, welche Faktoren bei seiner Bildung zu berücksichtigen sind. Das herauszufinden, ist die Aufgabe der bereits genannten Due-Diligence-Prüfung, die gemeinhin nichts anderes ist als eine Durchleuchtung des Unternehmens. Diese gewährt dem potenziellen Käufer einen intimen Einblick in das Unternehmen.

Due-Diligence-Prüfung dient als Bewertungsgrundlage

Es werden nicht nur der Geschäftsbetrieb als solcher (zum Beispiel Geschäftsmodelle, Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Ertrags- und Kostensituation, Goodwill), sondern auch die Rechtssituation in Hinblick auf steuerrechtliche Aspekte und sonstige Rechte und bestehende Verpflichtungen untersucht. So können beispielsweise bei umweltsensiblen oder genehmigungspflichtigen Betrieben Untersuchungen auf Kontaminationsschäden oder Betriebsgenehmigungen eine bedeutende Rolle spielen. Dass die Bücher, insbesondere Wettbewerbern gegenüber, nicht ohne eine sanktionsbewährte Vertraulichkeitsverpflichtung geöffnet werden und die Due-Diligence-Prüfung möglichst von neutralen, unabhängigen Experten durchgeführt werden sollte, versteht sich von selbst. Schließlich gewährt diese Prüfung nicht nur einen Einblick in das Unternehmen, sondern dient auch als Bewertungsgrundlage für die Wertermittlung. Ob diese anhand des Discounted-Cashflow-Verfahrens, der Ertragswert-Methode, des Multiplikations- oder Substanzwertverfahrens durchgeführt wird, ist dabei schon fast Nebensache. Abhängig davon, ob das Geschäft aus Käufer- oder Verkäuferperspektive betrachtet wird, sollten die Parteien Regelungen zu Aspekten wie Wettbewerbsverboten, Haftungs- und Freistellungsregeln für gegenwärtige Risiken oder Altlasten und etwaige Insolvenz- oder Bankrottrisiken treffen. Teilweise kann das bereits bei der Wahl des Geschäftstyps (Asset oder Share Deal) geschehen. Entscheidend ist, dass die Geschäftspartner am Ende einen Kaufpreis ermitteln, der den im Normalfall widerstreitenden Interessen von Käufer und Verkäufer gleichermaßen gerecht wird, und dass dessen Zahlung sichergestellt ist. Die Komplexität und die Vielfalt der Varianten und Aspekte eines Unternehmenskaufs machen eine fachkundige Begleitung ohnehin unverzichtbar.

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