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Unternehmen bereiten sich auf Brexit vor Wartezeitklausel für Großbritannien

Foto: Björn Braun 200% - stock.adobe.com

Brexit-Webinar: SLV-Experte Preußig rät Unternehmen zu einer Wartezeitklausel bei Verkehren nach Großbritannien.

Angesichts der Ungewissheit in Sachen Warenverkehr nach Großbritannien rät Experte Jürgen Preußig Transportunternehmen im neuen Jahr zu Wartezeitklauseln. „Keiner weiß, wie sich die Situation ab 1. Januar entwickelt, deshalb kann ich nur empfehlen, in die Offerten Klauseln für Wartezeiten oder ein Standgeld pro Stunde einzubauen“, sagte er in einem Webinar der Bildungsakademie Spedition, Logistik und Verkehr (BASLV) aus Frankfurt. Das Abfertigungsaufkommen sei völlig ungewiss, sagte Preußig. „Derzeit hat Großbritannien etwa 50 Millionen Einfuhrverzollungen, durch den Brexit kommen alle Sendungen aus der EU hinzu, so dass ihre Zahl auf 300 Millionen anschwellen wird.“ Das müsse vom Zoll erst einmal bewerkstelligt werden.

Es gibt viele Brexit-Gewissheiten

Es herrsche nach wie vor eine große Unsicherheit in Sachen Handel mit Großbritannien ab dem 1. Januar 2021, sagte BASLV-Projektleiter Marc Köhler. Dabei seien viele Dinge schon klar. Das gelte für die Veränderungen beim Zoll und in der Außenwirtschaft. „Eine der Konsequenzen ist beispielweise, dass bei der Einfuhr von Waren aus dem Vereinigten Königreich auf jeden Fall Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss.“ Außerdem griffen jetzt die Regeln für Dual Use-Güter und es müsse verstärkt auf den Ursprung der Vormaterialien geachtet werden. Die Obergrenze für Drittstaaten, zu denen ab 1. Januar auch Großbritannien gehöre, liege hier insgesamt bei 40 Prozent.

Weiterer Webinar-Termin

Bei einem zusätzlichen Webinar des SLV am 3. Dezember 2020 können sich Interessierte auf den aktuellen Stand bringen. Die Online-Veranstaltung kostet 125 Euro, trans aktuell-Leser profitieren von der Partnerschaft mit dem SLV und erhalten 25 Prozent Rabatt auf die Webinargebühr.

Hier geht es zur Anmeldung.

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