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Unfälle mit Transportern aus Osteuropa Unfälle mit Polen-Sprintern häufen sich

Drei Tote bei Unfall mit Geisterfahrer Foto: dpa/Sebastian Stenzel

Die sogenannten Polen-Sprinter stellen eine zunehmende Unfallgefahr da. Innerhalb weniger Tage haben sich folgenschwere Crashs mit Beteiligung dieser Transporter unter 3,5 Tonnen ereignet.

Besonders alarmierend ist der Unfall am 23. September am Autobahndreieck Rüsselsheim auf der A67. Ein 34jähriger Pole fuhr seinen Lieferwagen mit hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit zwei Pkw. Drei Menschen aus den Niederlanden starben, die vier Insassen des zweiten Autos aus Nauheim wurden verletzt. Der Unfallfahrer ist schwer verletzt. In seinem Fahrzeug entdeckte die Polizei Bierdosen. Wie eine Blutprobe ergab, war er mit 3,09 Promille unterwegs.

Zwei weitere Unfälle bei Kufstein und Rüdersdorf

Zwei weitere Unfälle ereigneten sich vier Tage später bei Kufstein auf der Inntalautobahn in Richtung Bayern und auf der A4 bei Rüdersdorf. In beiden Fällen fuhren die Transporterfahrer auf ein Stauende auf. Der 24-jährige Tscheche beim ersten Unfall starb, der 30-jährige Pole beim zweiten Unfall wurde schwer verletzt.

Vertreter der Transport- und Logistikbranche aus Deutschland zeigen sich wegen der zunehmenden Zahl an Polen-Sprintern schon länger beunruhigt – zum einen wegen der Unfallgefahr, zum anderen wegen der durch sie ausgelösten Wettbewerbsverzerrung. Die Fahrzeuge mit Planenaufbau und Topsleeper-Dachkabine unterliegen mit ihren Gewichten unter 3,5 Tonnen nicht den Regeln des gewerblichen Güterkraftverkehrs.

Bundesrat lehnt Regulierung der Lieferwagen ab

Es braucht keine besondere Fahrerqualifikation, auch gelten nicht die Regeln des Berufszugangs oder gar Sonntags- und Feiertags-Fahrverbote. Die Fahrzeuge sind darüber hinaus mautfrei unterwegs. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) fordert eine stärkere Regulierung dieser Fahrzeuggattung. Der Bundesrat hatte das abgelehnt und damit begründet, dass dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

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