Schließen

Unfälle beim Be- und Entladen BG Verkehr plant Selbstverpflichtung

Rampe, Beladen, Entladen, Lkw Foto: Andreas Techel

Um künftig Unfälle an der Rampe zu vermeiden, will die BG Verkehr eine Selbstverpflichtung für Unternehmen aufstellen, die einen ordnungsgemäßen Umgang beim Be- und Entladen vorsieht.

Wenn von Unfällen die Rede ist, denken ­viele erst einmal an den Straßenverkehr. Verständlich, passieren in diesem Zusammenhang doch die meisten Unglücke. Doch auch das Be- und Entladen an der Rampe birgt Gefahren. Die Branchenkonferenz Güterkraftverkehr „Be- und Entladen – Gefährdungen und Lösungen“ der BG Verkehr nahm dieses Thema daher in den Blick. „Auch die vor- und nachgelagerten Tätigkeiten im Straßenverkehr sind ziemlich unfallträchtig“, erklärte Wolfgang Anwander, stellvertretender Vorsitzender des Präventionsfachausschusses Straßenverkehr der BG Verkehr.

„Im Güterkraftverkehr sind dies besonders Tätigkeiten beim Be- und Entladen sowie bei Wegen der Fahrerinnen und Fahrer auf den oft fremden Betriebshöfen und an ebenfalls fremden Be- und Entladestellen.“ Dabei sei jeder Unfall ein Unfall zu viel und bedeute Leid für die Betroffenen und das Unternehmen.

Unwürdiger Umgangston mit den Fahrern

Das Arbeiten auf fremden Betriebshöfen birgt tatsächlich ein hohes Gefahrenpotenzial. Das machte Christopher Schuldes, Leiter Aus- und Weiterbildung der Schuldes Spedition aus Alsbach/Sandwiese (Hessen), deutlich. Zeitfensterbuchungen, die zu Stress führen können, wenig Parkmöglichkeiten und Sprachbarrieren zwischen den Fahrern und dem Verladepersonal nannte Schuldes als Probleme. „Der Umgangston mit dem Fahrpersonal ist teilweise unwürdig“, erklärte er. Oft müssten die Fahrer ihre Lkw selbst entladen, ohne im Vorfeld davon zu wissen. Was sich in ­anderen Vorträgen ebenfalls zeigte, bestätigte auch Schuldes: Der Zugang zu den sanitären Einrichtungen werde den Fahrern oft ­erschwert.

Die aus diesen Problemen resultierenden Folgen liegen auf der Hand: Stress und Zeitdruck führen zu Unfällen, ebenso wie eine teils ungenügende Ladungssicherung aufgrund fehlender Kenntnisse. Schuldes nannte konkrete Fälle, bei denen es zu einem Unfall bei der Verladung gekommen war – aufgrund mangelnder Kommunikation zwischen dem Fahrer und dem Verladepersonal. Für das versendende Unternehmen kann ein solcher Fall böse enden – nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Personenschaden, denn die sichere Verladung ist die Pflicht des Versenders. Auf diesen Umstand wies Dr. Jan Hermeling von Tigges Rechtsanwälte hin. „Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen“, erklärte Hermeling. In vielen Fällen sei damit der Fahrer gemeint.

Klare Absprachen nötig

Zwischen Absender und Frachtführer bedürfe es auf jeden Fall klarer Absprachen darü­ber, wer für die Verladung zuständig sei. „Die Delegation der Pflichten vom Absender an den Frachtführer im Hinblick auf Ladungssicherung, Beladung und Entladung ist zivilrechtlich möglich“, erklärte der Rechts­anwalt in seinem Fazit. Allerdings sollten die Absprachen mit dem, was „tatsächlich an der Rampe passiert“, übereinstimmen. Selbst wenn der Absender verlade: Den Frachtführer träfen zu jeder Zeit Hinweispflichten bei deutlichen Verlademängeln. Damit es gar nicht erst zu Unfällen beim Be- und Entladen kommt, hatten die Teilnehmer der Branchenkonferenz Lösungen parat.

Um Kollisionen mit Gabelstaplern zu verhindern, könnten die Unternehmen festgelegte Aufenthaltsbereiche für Fahrer einrichten. Regelungen, aufgrund derer sich der Ausstieg aus dem Fahrzeug erübrigt, und eine bessere Kommunikation gehören ebenfalls zu den Lösungsansätzen. Schuldes nennt es eine „würdige Kommunikation zwischen allen Beteiligten“. Dazu könne auch gehören, die Fahrer in ihrer Landessprache anzusprechen und Unterstützung beim Rangieren und bei der Ladungssicherung anzubieten, lauten weitere Ergebnisse der Konferenz.

Sanitäranlagen für externe Fahrer öffnen

Die Öffnung der Sanitäranlagen für die externen Fahrer und bessere Informationen zur Lade- und Entladezeit seien ebenfalls wichtig. Zudem sollen die Fahrer die Parkplätze an den Be- und Entladestellen für ihre Ruhezeiten nutzen dürfen. „Mehr Fle­xibilität bei Zeitfensterbuchungen reduziert außerdem Stress“, erklärte Schuldes. Eine konkrete Maßnahme haben die Beteiligten der Konferenz bereits ins Auge gefasst: Zusammen mit anderen Unfallversicherern will die BG Verkehr eine gemeinsame Verpflichtung aufstellen und entsprechende Punkte definieren, die die Unternehmen der Branche unterschreiben können. Also die Selbstverpflichtung der Firmen, sich an einen ordnungsgemäßen Umgang beim Be- und Entladen zu halten.

Beim Erreichen dieses Vorhabens könnte demnach die Kampagne „kommmitmensch“ helfen. Dabei handelt es sich um eine Aktion der gesetzlichen Unfallversicherung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit dem Ziel, Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen dafür zu begeistern, sich für die Sicherheit und die Gesundheit zu engagieren. Es tut sich also einiges, damit künftig Unfälle beim Be- und Entladen verhindert werden können. Man muss den Stein nur ins Rollen bringen.

Nicht ohne Absprache: Dr. Klaus Ruff von der BG Verkehr über die geplante Selbstverpflichtung:

eurotransport.de: Herr Dr. Ruff, wie weit sind die Planungen zu der Selbstverpflichtung bereits?

Dr. Ruff: Wir können hier bereits auf inhaltliche Grundlagen zurückgreifen, da die Arbeitgeber schon heute nach Paragraf 8 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet sind, sich abzustimmen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind. Mit den konkreten Arbeiten an der Selbstverpflichtung werden wir in den nächsten Wochen ­beginnen.

Dr. Klaus Ruff, BG Verkehr Foto: BG Verkehr/Höhne
Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter Bereich Prävention bei der BG Verkehr.
Was könnten mögliche Punkte sein, zu denen sich die Unternehmen verpflichten?

Als wichtigster Punkt ist die gegenseitige Absprache zu nennen, sowohl auf der Ebene der Unternehmen bei der Auftragsvergabe als auch zwischen Fahr- und Rampenpersonal während der Be- und Entladung. Konkret geht es um die diskutierten Themen wie zum Beispiel Verantwortlichkeit für die Ladung und Ladungssicherung, Nutzung fremder Betriebsmittel sowie der Toiletten und Sozialräume, Reduzierung der ­Wartezeiten und Bereitstellung von ­Parkmöglichkeiten.

Was versprechen Sie sich von dem Vorhaben?

Durch abgestimmte Prozesse bei der Be- und Entladung erwarten wir eine bessere Arbeitsqualität und ein effizienteres Arbeiten, was zu weniger Unfällen führen wird. Hier haben wir insbesondere die tödlichen und schweren Un­fälle zunächst im Fokus, die wir im Rahmen der „Vision Zero“ reduzieren wollen. Die Unternehmen haben dabei den großen Vorteil, dass sie weniger unfallbedingte Ausfälle bei ihrem Fachpersonal haben werden. Und die Beschäftigten kommen gesund wieder nach Hause.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.