Ab 1. Juli 2016 tritt die Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens in Kraft, nach der Container nur auf Schiffe verladen werden dürfen, wenn die verifizierte Bruttomasse (VGM) vorliegt.
Es gibt nach Angaben von DB Schenker zwei Methoden, um das Gesamtgewicht der gepackten Container zu bestimmen:
- Methode 1: Wiegen
Den voll beladenen Container an bestehenden Wiegestationen verwiegen. - Methode 2: Berechnung
Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände können einzeln gewogen werden (inklusive Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen) und anschließend zur Einzelmasse des Leercontainers hinzuaddiert werden.
Bisher gebe es kein spezielles Format für die Übermittlung von VGM (verified gross mass), allerdings sollte die verifizierte Bruttomasse deutlich erkennbar sein. Diese dürfe auf Seefrachtpapieren (Buchungsanfrage oder Versandvorschriften) oder separat übermittelt werden (z.B. Zolldeklaration mit entsprechendem Zertifikat). Die Meldung über VGM muss laut DB Schenker durch den Absender oder durch eine vom Absender autorisierte Person unterschrieben sein. Das VGM und die Unterschrift können elektronisch übermittelt werden.
Die Internationale Seeschifffahrtsorganistaion IMO (International Maritime Organization) hat diese Änderung vorgenommen, um die Sicherheit im Hafen und im Seeverkehr zu gewährleisten. Fehlende Gewichtsangaben des Ladungsgutes erhöhen die Gefahr eines Unfalls auf See. Darüber hinaus soll die Ergänzung laut Hamburger Hafen Ladungsverluste bei Seecontainern verhindern und die Sicherheit im Hinblick auf die Stabilität der Schiffe verbessern.