Schließen

Umsetzung der SOLAS-Anforderungen Erst wiegen, dann verladen

Containerschiffe auf der Elbe. Foto: Hafen Hamburg/Aufwind-luftbilder.de

Ab 1. Juli 2016 tritt die Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens in Kraft, nach der Container nur auf Schiffe verladen werden dürfen, wenn die verifizierte Bruttomasse (VGM) vorliegt.

Es gibt nach Angaben von DB Schenker zwei Methoden, um das Gesamtgewicht der gepackten Container zu bestimmen:

  • Methode 1: Wiegen
    Den voll beladenen Container an bestehenden Wiegestationen verwiegen.
  • Methode 2: Berechnung
    Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände können einzeln gewogen werden (inklusive Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen) und anschließend zur Einzelmasse des Leercontainers hinzuaddiert werden.

Bisher gebe es kein spezielles Format für die Übermittlung von VGM (verified gross mass), allerdings sollte die verifizierte Bruttomasse deutlich erkennbar sein. Diese dürfe auf Seefrachtpapieren (Buchungsanfrage oder Versandvorschriften) oder separat übermittelt werden (z.B. Zolldeklaration mit entsprechendem Zertifikat). Die Meldung über VGM muss laut DB Schenker durch den Absender oder durch eine vom Absender autorisierte Person unterschrieben sein. Das VGM und die Unterschrift können elektronisch übermittelt werden.

Die Internationale Seeschifffahrtsorganistaion IMO (International Maritime Organization) hat diese Änderung vorgenommen, um die Sicherheit im Hafen und im Seeverkehr zu gewährleisten. Fehlende Gewichtsangaben des Ladungsgutes erhöhen die Gefahr eines Unfalls auf See. Darüber hinaus soll die Ergänzung laut Hamburger Hafen Ladungsverluste bei Seecontainern verhindern und die Sicherheit im Hinblick auf die Stabilität der Schiffe verbessern.

Weitere Infos finden Sie auch hier.  

Unsere Experten
Jan Bergrath Jan Bergrath Journalist
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.