Truck Talk Podcast (1) Zurück an den Absender

Podcast

Götz Bopp und Jan Bergrath diskutieren im Truck Talk über das bereits am 20. August zum Teil in Kraft getretene EU-Mobilitätspaket, seine Auswirkungen auf den Wettbewerb im europäischen Straßengüterverkehr und die Problematik des Verbots, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen.

Am liebsten würde Götz Bopp, Berater für Güter befördernde Unternehmen und Experte im Fahrpersonalrecht bei Eurotransport, das Mobilitätspaket mit dem Aufkleber „Zurück an den Absender“ zur Überarbeitung wieder nach Brüssel schicken. Denn nach über drei Jahren zähen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat der Verkehrsminister und dem EU-Parlament ist dieses Paket mit lauter einzelnen Maßnahmen, die bis spätestens zum Jahr 2026 den Wettbewerb im europaweiten Straßengütertransport fairer machen und die Arbeitsbedingungen von über drei Millionen Lkw-Fahrern verbessern soll, mit so vielen handwerklichen Fehlern versehen, dass eine unmittelbare Wirksamkeit nahezu ausgeschlossen werden kann. Zumal es in erster Linie europaweit an der entsprechenden Kontrollintensität der einzelnen Nationalstaaten fehlt. Die einen, also etwa Deutschland, haben dafür leider nicht genug geschultes Personal, die anderen, etwa Litauen, werden kaum einen der größten Wirtschaftsbereiche durch übermäßige Betriebskontrollen zu Fall bringen wollen. Gerade erst hat Litauen angekündigt, etwa gegen die sogenannte „Rückkehrpflicht“ derjenigen Lkw, die vor allem in den westeuropäischen Ländern Frachten befördern, an den heimischen Ort der Zulassung nach acht Wochen vor dem EuGH zu klagen.

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Zusammen mit Fachjournalist Jan Bergrath, seit über 30 Jahren freier Autor des Truck Magazins FERNFAHRER, beleuchtet Bopp in der ersten Folge des von Mercedes-Benz Trucks unterstützten Podcast Truck Talk „Sternstunden des Mobilitätspakets“ in einem kurzweiligen, bisweilen fast realsatirischen Dialog den Widerspruch zwischen den hohen Ansprüchen der Politik an die geplanten Änderungen bei den Richtlinien und Verordnungen und belegt am konkreten Beispiel des eigentlich schon seit 2006 geltenden Verbots, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, dass Vorschriften nicht unbedingt besser werden, wenn sie durch über 1500 Änderungsanträge am Ende soweit entschärft werden, dass nur ein schlechter Kompromiss herauskommt.

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