Neue Regelungen im Berufs- und Marktzugang im EU-KraftverkehrDemnächst gelten neue Vorschriften im europäischen Kraftverkehr, die insbesondere den Güter- und Personenkraftverkehr, den Zugang zum Beruf und zum Markt in der EU regeln und vereinfachen sollen.
Demnächst gelten neue Vorschriften im europäischen Kraftverkehr, die insbesondere den Güter- und Personenkraftverkehr, den Zugang zum Beruf und zum Markt in der EU regeln und vereinfachen sollen. Neu sind u.a. vereinheitlichte Vorschriften für die Kabotage. Künftig darf jeder Spediteur automatisch bei grenzüberschreitender Beförderung innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung bis zu drei Kabotagefahrten durchführen. Dies soll Leerfahrten vermeiden. Als Nachweis hierfür reicht der Frachtbrief aus. Außerdem sollen die nationalen Register von Kraftverkehrsunternehmen elektronisch vernetzt werden, um zwischen Mitgliedstaaten einen schnellen und effizienten Informationsaustausch über begangene Verstöße zu ermöglichen. Weiter wird eine Liste mit besonders schwerwiegenden Verstößen aufgestellt. Solche können wegen ihrer Schwere und Bedeutung für die Verkehrssicherheit dazu führen, dass ein Unternehmer das Recht zur Tätigkeit auf diesem Gebiet verliert. Wegen der notwendigen technischen Anpassungen gelten die neuen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten erst 2 Jahre nach Veröffentlichung. Die Vorschriften für die Kabotage gelten jedoch schon in sechs Monaten.