Verschenken Sie kein Geld. Antragsfrist bis 30.06.2009 verlängert!
Ab sofort gewährt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Diese Zuwendungen beruhen auf den beiden Programmen zur Förderung der Sicherheit und Umwelt ("De-Minimis") sowie der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Rückflüsse aus den Mauteinnahmen (Harmonisierung). Förderwürdig sind hierbei z.B. Einbau von Partikelfiltern, Telematiksysteme und/oder Qualifizierungsmaßnahmen für alle Beschäftigten im Betrieb. Die Höhe der Fördersumme richtet sich im De-Minimis-Programm nach der Anzahl der mautpflichtigen Fahrzeuge. Bei der Aus- und Weiterbildung erfolgt eine anteilige Förderung von bis zu 70% an den Qualifizierungskosten. Wer kann diese Förderungen erhalten? Unternehmen die Güterverkehr nach§ 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht sind. Was müssen Sie tun um die Förderungen zu erhalten? Die Förderanträge für das Jahr 2009 müssen bis zum 30. Juni 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr eingereicht werden. Förderantrag und weitere Unterlagen zu "De-Minimis" Förderantrag und weitere Unterlagen zu "Aus- und Weiterbildung" Wichtig ist, dass erst nach Antrag beim BAG mit der beantragten Maßnahme begonnen werden darf. Ihre Fragen beantwortet das BAG unter der Service-Nummer 0221 57762699 montags bis donnerstags in der Zeit von 9 und 15 Uhr und freitags zwischen 9 und 14:30 Uhr. An welche Adresse müssen Sie ausgefüllten Anträge senden? Bundesamt für Güterverkehr Postfach 190180 50498 Köln Bewilligung der Anträge Über die Bewilligung der beantragten Förderung entscheidet das BAG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nähere Informationen finden Sie unter: Merkblatt zum Förderprogramm "De-Minimis" Merkblatt zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" In diesen Merkblättern finden Sie auch alle relevanten Informationen zur Auszahlung der Zuwendungen, zu den speziellen Regelungen der beiden Förderprogrammen und weitere wichtige Hinweise. Ausführliche Informationen finden Sie ebenfalls unter: www.bag.bund.de