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Diskussion um Regulierung von 3,5-Tonnern Wird der Fahrermangel weiter verschärft?

KEP-Transporter beim Zustellen von Paketen Foto: Africa Studio - stock.adobe.com

Die Koalition zwischen CDU, CSU und SPD hat am 7. Februar 2018 den Koalitionsvertrag verabschiedet. Darin ist festgehalten, dass auch Transporter im gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen künftig den Bedingungen des Güterkraftverkehrsrechts unterliegen müssen.

"Bisher ist noch nicht sichtbar, welche Elemente des Güterkraftverkehrsrechts übertragen werden sollen", sagt Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP). Betroffen sein könnten Schumann zufolge die Bereiche Kabotage, digitaler Tachograf, Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG, Eignungsnachweis) sowie Berufskraftfahrerqualifikation.

Zu erheblichen Investitionskosten für die Aufrüstung der Fahrzeuge werden der digitale Tachograf führen und die einhergehenden Folgekosten zur Pflege dieser Anwendungen im täglichen Betrieb sowie die Qualifizierung der Nutzer. Schumann: "Hier ­sehen wir in dem Kontext des margenschwachen Geschäfts ein hohes Risiko für die gesamte Branche." Er fürchtet weiter, dass weniger Unternehmer und Mitarbeiter für die Branche gefunden werden, da die Voraussetzungen für diese Tätigkeiten verschärft werden. "Das Personalproblem würde sich zusammen mit steigendem Sendungsvolumen potenzieren", sagt er.

"Sollte die Grenze für den erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr innerhalb des GüKG abgesenkt werden auf Kraftfahrzeuge, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,8 Tonnen haben, werden wir massive Probleme bei allen KEP-Diensten bekommen", befürchtet auch Ralph Roters von ICS Courier aus Fürth.

Denn fast alle dieser Dienstleister setzen bei der Abholung und Zustellung selbstständige Transportunternehmer ein, die dafür Fahrzeugflotten mit 3,5 Tonnern betreiben. Die meisten dieser Unternehmer erfüllen aber nicht die Voraussetzungen, die in der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr gefordert werden. "Was passiert wohl, wenn quasi von heute auf morgen geschätzte 95 Prozent aller Zustellfahrzeuge nicht mehr einsetzbar sind?", fragt er und appelliert an die Logistik- und Handelsverbände, ihre Positionen entsprechend deutlich bei den Beratungsgesprächen zum Ausdruck bringen.

Kosten der Zustellung werden steigen

Oliver Lanka, Fuhrparkleiter bei Hermes Germany, ist nicht überrascht. "Die Politik zieht eine Regulierung der gewerblichen Güterverkehre mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen aufgrund zunehmender Unfallzahlen bereits seit einiger Zeit in Erwägung", führt er aus. Das bedeute für die Branche, dass die Anforderungen an die Fahrer und an die Partnerunternehmen in der letzten Meile deutlich strenger werden.

Die Folgen werden sein, dass der ohnehin schon vorhandene Fahrermangel nochmals ­verschärft und die Kosten der Zustellung erkennbar steigen werden, ist auch er der Meinung. "Wir benötigen für die KEP-Branche Ausnahmegenehmigungen oder verträgliche Übergangs­fristen", erklärt Lanka, und Wolfgang P. ­Albeck, Vorsitzender der Geschäftsführung von Trans-o-flex, fügt hinzu: "Mehr Regulierung führt in der Konsequenz immer zu steigenden Kosten, weil die Produktivität und die Flexibilität im Einsatz sinken."

Kleinunternehmer werden weiter benachteiligt

"Kleinunternehmer sind ohnehin dem enormen ­Preisdruck aus Osteuropa ausgesetzt und werden somit weiter benach­teiligt", sagt Markus ­Grenzer, Geschäftsführer der Maintaler Group aus Bruchköbel. Die geplante Abwandlung der Zugangsvoraussetzung zum Markt könnte in Kombination mit schärferen Kabotagekontrollen zu erheblicher Verknappung des Laderaums bei innerdeutschen Transporten sowie beim klassischen Zustellverkehr der Paketdienstleister führen. Grenzer: "Eine deutsche Insellösung hätte entsprechend weitreichende Folgen, auch für größere Firmen, die oft mit ebensolchen kleinen Subunternehmern zusammenarbeiten."

Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK), hält den Einbezug der leichten Nutzfahrzeuge in die Berufszugangsregeln für nachvollziehbar. "Er sollte die inländische Branche aber nicht mit Bürokratie überhäufen und es darf mit der Einführung zusätzlicher Regulierung für die Unternehmen in Deutschland kein Wettbewerbsnachteil entstehen."

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