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Trailerhersteller Kögel nimmt Stellung Verlängerter Megasattel doch bahnverladbar

Foto: Kögel

Der verlängerte Auflieger in Megavariante erhält doch ein Bahnticket. Das gilt allerdings nur bei abgesenktem Hubdach.

Der Fahrzeugbauer Kögel hat mit Verwunderung auf Hinweise reagiert, seine verlängerten Sattelauflieger in Megavariante seien nicht bahnverladbar. Er weist auf erfolgreich durchgeführte Verladungen im Kombi-Bahnhof Ulm im Frühjahr vorigen Jahres hin. Der 14,90 Meter lange Sattelauflieger namens Euro Trailer Mega Rail eigne sich für den Taschenwagen i. Für die in Deutschland verbreiteten Taschenwagen T5 und T3000 gebe es die Variante Euro Trailer Mega Rail mit Flexi Use-Aufbau. Bei diesem Aufbau lässt sich nach Angaben von Kögel mit einer Art Hubdach die lichte Innenhöhe von 3.000 auf 2.875 Millimeter vorn und auf 2.775 Millimeter hinten verstellen. „Das Fahrzeug kann so flexibel auf seinen Einsatz eingestellt, verändert oder angepasst werden“, teilt Kögel gegenüber eurotransport.de mit.

Kombiverkehr: Für Taschenwagen i fehlt die Marktdurchdringung

Der Intermodal-Spezialist Kombiverkehr hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es für den verlängerten Sattelauflieger in Megavariante mit drei Metern Innenhöhe keine verfügbaren Taschenwagen am Markt gebe. Auf Nachfrage von eurotransport.de erläuterte das Unternehmen, dass nur ein Exemplar des Taschenwagens i existiere. Der Prototyp läuft demnach beim Operateur Hupac in der Schweiz. „Es fehlt schlichtweg die Marktdurchdringung, sodass wir hierfür keine Angebote machen können.“ Liefere ein Kunde eine Megavariante des verlängerten Sattelaufliegers mit 2.875 Millimeter Innenhöhe an, schließe man dieses Fahrzeug nicht vom Transport aus. Kombiverkehr bittet jedoch um frühzeitige Anmeldung, damit der Taschenwagen entsprechend disponiert werden könne.

Das Unternehmen führt aus, dass Terminals nur Trailer annehmen könnten, die am Fahrzeugheck auf einer Länge von etwa 1.100 Millimetern eine Bodenfreiheit von mindestens 900 Millimetern einhalten – gemessen bei voll beladenem Trailer und bei abgesenkter Luftfederung. „Ansonsten stößt das Fahrzeugheck auf den Waggon auf, was nicht zulässig ist“, betont Kombiverkehr.

Kögel: Rahmen setzt nicht auf den Taschenwagen auf

Nach Angaben von Kögel können die Verantwortlichen im KV-Terminal den Euro Trailer Mega Rail mit Flexi Use-Aufbau problemlos an die Anforderungen der Taschenwagen T5 und T3000 – die quasi baugleich sind – anpassen. Bedingung ist auch hier, dass die Höhe entsprechend angepasst wird. Ein Transport mit drei übereinander gestapelten Gitterboxen mit einer Höhe von drei Metern ist damit nicht auf der Schiene möglich. „Beim Hochklappen des Unterfahrschutzes sowie durch das Anheben des Trailers und die Verladung in den Taschenwagen lösen die schwenkenden Achsen eine Automatik aus, welche die Achsanschläge per Druckluft in die richtige Position bringt“, erläutert der Fahrzeugbauer. „Dieses System sorgt dafür, dass der Rahmen nicht auf dem Taschenwagen aufsetzt.“

Verwundert ist Kögel im Übrigen auch darüber, dass sich nun an der Bahnverladung des verlängerten Sattelaufliegers eine Diskussion entzündet hat, mit denen andere Trailerhersteller offenbar gar nicht konfrontiert sind. Kögel ist nach eigenen Angaben der einzige Trailerhersteller, der den verlängerten Sattelauflieger mit der geforderten Bahn-Eignung auf den Markt bringt. Das ist weiterhin die Anforderung des Bundesverkehrsministeriums. Lediglich eine allgemeine RoRo-Verladbarkeit auf Fähren reicht für Lang-Lkw nicht aus, wie bereits frühere Recherchen von eurotransport.de ergeben haben.

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