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Tipps vom Steuerexperten Steuertricks für jeden

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Das Jahresende kommt unweigerlich näher – und damit das Ende des Geschäftsjahres. Um Steuern möglichst gering zu halten, greifen Steuerberater spätestens jetzt in die große Steuerspar-Trickkiste. Was dabei sinnvoll ist und welche Ideen besser in der Kiste bleiben sollte, hat trans aktuell zusammengestellt.

Dabei hängt die Wahl der Maßnahme davon ab, wem sie dienen soll. Viele legale Steuertricks eignen sich gut für natürliche Personen, einige auch für Unternehmen. Viele dieser Rechnungen gehen zudem nur kurzfristig auf, gibt Kai Hoffmann-Wülfing, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Geschäftsführender Gesellschafter bei ATN Allgemeine Treuhand Nord in Kiel zu bedenken.


Ein Beispiel dafür sind die Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern, also Bürogeräte, Werkzeuge und andere Geschäftsausstattungen, die weniger als 410 Euro netto kosten. Das ist zwar schnell umsetzbar, bringt aber letztlich nur eine Zinsersparnis, rechnet Hoffmann-Wülfing vor. Nachhaltige Steuereffekte, die bis ins Folgejahr hineinreichen, bringt das jedoch nicht.

Rückstellungen wirken kurzfristig

Ähnlich verhält es sich bei Rückstellungen für Reparaturen an Maschinen oder Instandhaltungsmaßnahmen. Hierbei ist zudem zu beachten, dass die im kommenden Jahr geplanten Aktionen bis zum 31. März erledigt sein müssen. "Im Einzelfall können Rückstellungen natürlich durchaus sinnvoll sein", gibt der Bilanzprüfer zu bedenken. "Etwa wenn der Unternehmer bereits im Vorfeld weiß, dass er im kommenden Jahr ein negatives Betriebsergebnis erzielen wird."

Mit der Bildung von Abzugsbeträgen für künftige Investitionen den Gewinn mindern zu wollen, kann sich auch negativ auswirken. Zwar muss das künftige Anlagegut seit diesem Jahr nicht mehr explizit genannt werden und der Unternehmen kann im Folgejahr eine Produktionsmaschine anstatt eines neuen Lkw anschaffen, erworben werden muss es aber trotzdem. Fehlt dem Unternehmer im Zweifelsfall das Geld für die Anschaffung, so muss er die Rückstellung auflösen und zusätzlich sechs Prozent Zinsen auf die zunächst ersparte Steuer zahlen.


Handwerkerleistungen gehören laut Hoffmann-Wülfing zu den effektiveren Steuertricks. Löhne von Handwerkern im Haushalt können bis zu einer Höhe von 6.000 Euro im Jahr abgesetzt werden. Der Steuerexperte rät, bei Beträgen, die über diese Summe gehen, die Maßnahmen zu teilen, so dass die maximale Summe nicht überschritten wird. Dabei wäre es sinnvoll, einen Teil der Handwerkerleistungen noch in diesem Jahr zu zahlen. Als effektiven Steuertrick beurteilt der Diplom-Kaufmann zudem Sonderzahlungen zur Altersvorsorge. Die Beiträge dazu können bis maximal 22.766 (Ehepaare: 45.532) Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Vom gezahlten Beitrag erkennt das Finanzamt 82 Prozent als Sonderausgaben an.

Verlust-Bescheinigung von der Bank


Wer schnelle, einfache Tricks haben möchte, dem rät Hoffmann-Wülfing etwa, sich von der Bank eine Bescheinigung über die Verluste ausstellen zu lassen, sollte ein Kapitalanleger diese erwirtschaftet haben. Ohne diesen Ausdruck geht beim Finanzamt gar nichts. Achtung: Die Bescheinigung sollte bis zum 15. Dezember beantragt sein.
Unternehmer sollten sich zudem überlegen, ob Fahrtenbücher sinnvoll sind. Diese müssen nämlich ab dem 1. Januar eines Jahres geführt werden. "Hier kann es sinnvoller sein, die beruflichen und privaten Fahren zu protokollieren anstatt die obligatorische Summe von einem Prozent des Anschaffungswertes zu zahlen", meint der Steuerexperte. Da dies jedoch von vielen Faktoren – vom Anschaffungswert des Fahrzeugs über die Länge der Strecke von der Wohnung bis zur Arbeit – abhängig ist, lohnt es sich, den Steuerberater rechnen zu lassen. Erste Richtwerte liefern auch Fahrtenbuchrechner im Internet.
Mit Betriebsfeier sparen

Nicht ganz so einfach, aber in die Jahreszeit passend, ist das Drücken der Steuer durch Betriebsfeiern. Erlaubt sind zwei im Jahr. Dabei gestattet das Finanzamt einen Freibetrag von 110 Euro (brutto) pro teilnehmendem Gast. Das heißt, dass der Unternehmer Speisen, Getränke und Musik – also alles, was konsumiert wird – in dieser Höhe absetzen kann. Nur was darüber liegt, muss versteuert werden. Mietkosten, Eventplaner und Dekoration fließen übrigens nicht in diesen Betrag ein. Und: Beim Überschreiten des Freibetrags kann der Vorsteuerabzug in Gänze nicht geltend gemacht werden.


Natürlich gibt es noch unzählige weitere Ausgaben, die die Steuer drücken; sie reichen von Spenden über Leasingsonderzahlungen bis zur Heirat. Ob es wirklich sinnvoll ist, den Gewinn künstlich zu minimieren, ist jedoch oft fraglich. "Der Steuerzahler befindet sich in einem Spannungsfeld", betont Hoffmann-Wülfing.
"Zum einen möchte man natürlich Steuern sparen. Auf der anderen Seite kann es aber auch wichtig sein, ein gutes Betriebsergebnis zu zeigen." Haben etwa Kunden oder Lieferanten die Möglichkeit, dieses einzusehen oder will der Unternehmer bei der Bank einen Kredit beantragen, so kann es sinnvoller sein, einen höheren Steuerbetrag zu zahlen, aber dafür besser dazustehen. Das sollte die erste Überlegung sein, bevor in der Trickkiste gekramt wird.


 
So minimieren Sie Ihren Gewinn

Drei einfache Steuertricks


  • Verlustbescheinigung von der Bank erstellen lassen
  • Überprüfen, ob Fahrtenbuch sinnvoll ist
  • Weihnachtsfeier ausrichten

Drei effektive Steuertricks


  • Rentensonderzahlungen tätigen
  • Obergrenze für Handwerkerleistungen beachten
  • Krankenkosten (Zahnzusatz, Brille, ggf. OP-Kosten) bündeln (Kosten sind erst ab bestimmtem Betrag abzugsfähig)
Unsere Experten
Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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