Seit Januar 2009 müssen alle Personen, die Werk- oder Dienstleistungen in der Speditions-, Transport- und Logistikbranche erbringen, ihren Ausweis mitführen. Die Papiere - dazu gehören Pass, Personalausweis, Ausweisersatz oder Passersatz - müssen auch berechtigten Kontrollbeamten - etwa dem Zoll - gegebenenfalls vorlegt werden. Auf diese Mitführungspflicht macht die Industrie- und Handelskammer Stuttgart aufmerksam. Arbeitgeber sind nach Angaben der IHK verpflichtet, alle Mitarbeiter über diese Pflicht nachweislich und schriftlich zu informieren. Die Nachweise darüber müssen aufbewahrt werden. Grundlage dieser Maßnahme ist Paragraf 2a „Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwrzArbG). Bei Missachtung drohen dem Arbeitgeber maximal 30.000 Euro Bußgelder. Arbeitnehmer werden mit maximal 5.000 Euro zur Kasse gebeten. Andere Papiere wie zum Beispiel Führerschein oder Fahrerkarte werden nicht anerkannt. Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, sind von der Regel ausgenommen. Die IHK Stuttgart will schnellstmöglich eine Vorlage für die Unterweisung der Mitarbeiter anbieten.