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Teil einer Sammelklage von 50.000 Fahrzeugen Weitere Verbände klagen gegen Lkw-Kartell

Foto: Mike Espenhain

In Amsterdam hat jetzt eine Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) ebenfalls gegen das Lkw-Kartell Klage eingereicht. In der VGG sind Mitglieder von vier deutschen Branchenverbänden des Mittelstands organisiert, die sich damit an einer Sammelklage beteiligen.

Vertreten werden die betroffenen Unternehmen von der auf kartellrechtliche Schadenersatzansprüche spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälte mit Sitz in Köln sowie deren Kooperationspartner, den auf kartellrechtliche Schadenersatzansprüche spezialisierten Dienstleister Cartel Damage Claims (CDC).  Dieser bündelt in der Sammelklage, der sich die VGG anschließt, demnach rund 50.000 Lkw-Beschaffungen aus vielen europäischen Ländern aus dem Kartellzeitraum  von 1997 bis 2011.

Prozessstandort Amsterdam

Die Niederlande beziehungsweise Amsterdam als Prozessstandort haben laut Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone den Vorteil, das zum einen das Prozesskostenregime deutlich günstiger ist als in Deutschland. Zudem würden in den Niederlanden Sammelklagen deutlich schneller und effizienter verhandelt, sagt der Anwalt auf Anfrage von trans aktuell.
 
In der VGG sind rund 200 Mitglieder versammelt, darunter Mitgliedsunternehmen des Verbands deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL), des Bundesverbands des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH), des deutschen Fruchthandelsverbands (DFHV) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz). Mindestens 4.500 Fahrzeuge aus dem Kartellzeitraum haben diese anmeldet.

Harsche Replik der Hersteller

Laut einer gemeinsamen Mitteilung hatten die Verbände im Vorfeld versucht, außergerichtliche Lösungen mit den Lkw-Herstellern MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, Scania und DAF zu erzielen – ohne Erfolg. „Erleichtert wurde die Entscheidung zur Klageerhebung zusätzlich dadurch, dass die Lkw-Hersteller teils recht harsch jegliches Schuldeingeständnis verweigerten“, heißt es in der Mitteilung. Ein ökonometrisches Gutachten stellt laut Gussone einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises in Aussicht.

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