Tachomanipulation vor Gericht Mildes Urteil für kriminellen Unternehmer

Foto: Jans Blog
Meinung

Nach seinen Fahrern wurde nun ein Unternehmer aus dem Raum Coburg zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er die Fahrer zur Tachomanipulation angestiftet hat. Einmal mehr wundert mich, warum sich Berufskraftfahrer darauf einlassen.

Vor ein paar Tagen rief mich ein Lkw-Fahrer an und nahm Bezug auf meinen Bericht zum Thema „Tachomanipulation“ im Recht Aktuell des Magazins FERNFAHRER 7/2018. Er verwies mich auf einen spektakulären Fall eben von Tachomanipulation aus dem Raum Coburg und auf den entsprechenden Auftaktbericht der Verhandlung gegen den Unternehmer vor dem Landgericht Coburg.

Am heutigen Freitag, dem 27. Juli, ist das Urteil der großen Strafkammer gefallen. Der Unternehmer erhielt ein Jahre und neun Monate Haftstrafe auf Bewährung (für drei Jahre) und muss 15.000 Euro Strafe an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Ermittler halten das angesichts des Ausmaßes des durch die Manipulationen wohl unrechtmäßigen erwirtschafteten Gewinns für einen Skandal mit einer falschen Signalwirkung. Der Fahrer ist entsetzt. Fakt ist: Das Thema Tachomanipulation wird dadurch nicht wirklich eingedämmt.

Der Kronzeuge begründet seine Tricksereien

Nun hat mich der oben erwähnte Fahrer, 49 Jahre alt und Fahrer seit 1992, der als Kronzeuge der ermittelnden Polizei selbst für das Unternehmen gefahren ist, über die Hintergründe aufgeklärt: Im Vorfeld des Verfahrens gegen den Unternehmer wurden bereits rund 15 Fahrer zu hohen Haftstrafen auf Bewährung und Geldstrafen bis zu 7.000 Euro verurteilt. Die meisten hätten, so wie er, das Unternehmen längst verlassen. Er selbst sei damals mit einem Kühlzug im internationalen Transport unterwegs gewesen. Mit zum Teil elf (!) verschiedenen Fahrerkarten, die es ihm ermöglicht hätten, 17 Stunden oder mehr am Stück zu lenken und dabei zwischen 24.000 und 28.000 Kilometer pro Monat irregulär „runterzureißen“. Dabei habe er natürlich gut verdient, netto um die 3.500 bis 4.000 Euro im Monat, grundsätzlich auf einem Tagessatz von 150 Euro basierend.

Als Begründung für diese lebensgefährlichen Praktiken, die er mittlerweile, ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe belegt, bereut, sagt er, dass es nicht nur ums Geld gegangen sei, sondern, was ich nicht zum ersten Mal höre, auch „um eine gewisse Überheblichkeit gegenüber der Polizei“. Die Manipulationen, hier die vorsätzliche Nutzung fremder Fahrerkarten, seien ja überwiegend in der Nacht erfolgt, wo es so gut wie keine Kontrollen gibt.

Auslesen der Fahrerkarte alleine bringt nichts

Ein Kontrollexperte der Polizei, den ich dazu befragt habe, bestätigt es mir: Wenn ein Fahrer am Tag in eine Kontrolle komme, bringe das Auslesen der Fahrerkarte nicht viel, um etwaigen Missbrauch zu erkennen. „Fahrerkarten sind, bis auf die Verstöße des Fahrers natürlich, immer sauber.“ Die Beamten der Schwerlastkontrollgruppen der Bundesländer müssten sich schon die Mühe geben, auch den digitalen Tacho auszulesen. Erst dann sei es überhaupt möglich, einer Trickserei auf die Spur zu kommen.

Traurig, aber offensichtlich wahr. Ein weiteres Kapitel in der unendliche Folge meiner Einstellung zu diesem Thema: Erst wenn die Fahrer aufhören, sich auf diese illegalen Machenschaften ihrer Arbeitgeber einzulassen, wird sich die Situation im Gewerbe verbessern. Darauf zu vertrauen, dass Kontrollen bei einer viel zu dünnen Personaldecke seitens der Kontrollorgane diesen Missständen ein Ende bereiten, ist die falsche Einstellung.

Manipulation: die Kontrollzahlen des BAG

Laut einer aktuellen Auswertung der BAG-Straßenkontrollstatistik in Bezug auf „fahrpersonalrechtliche Manipulationen“ für die Jahre 2015 bis 2017 ergibt sich folgendes Bild: 2015 wurden bei 1.109 kontrollierten inländischen Lkw 259 Fahrer beanstandet, eine Quote von 23 Prozent. 2017 waren es bei insgesamt 4.051 kontrollierten Lkw 916 Beanstandungen, immer noch eine Quote von 23 Prozent.

Dazu im Gegensatz die kontrollierten ausländischen Fahrzeuge: 2015 wurden bei 3.194 kontrollierten ausländischen Lkw 398 Fahrer beanstandet, eine Quote von 12 Prozent. 2017 waren es bei 8.961 kontrollierten Lkw 1.564 beanstandete Fahrer, eine Quote von 17 Prozent.

Das passt zur allgemeinen Kontrollstatistik des BAG mit dem traurigen Resultat: Einheimische Fahrer liegen vorn. Auch wenn deutsche Fahrer diese Zahlen in den sozialen Medien immer wieder relativieren, indem sie, nicht ganz zu Unrecht, darauf hinweisen, dass selbst auf deutschen Lkw mittlerweile über 15 Prozent ausländische Fahrer sitzen.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.