Ein Lastwagenfahrer wurde viermal vom selben Polizisten wegen Zusatzbeleuchtung kontrolliert und hatte den Dialog zweimal per Smartphone aufgezeichnet. Die Folge waren ein Strafbefehl nach Paragraf 201 StGB und die Beschlagnahmung des Mobiltelefons.
Der eine Beamte kontrollierte dann mit dem Fahrer die Ladung, während sich sein Kollege in den Lkw setzte, die ausgeschaltete Beleuchtung aktivierte und Beweisfotos schoss. Er sei am helllichten Tag in kurzer Zeit viermal von ein und demselben Beamten gezielt aus dem Verkehr gezogen worden, ausschließlich mit der Absicht, die Lkw-Zusatzbeleuchtung zu kontrollieren. Die sei allerdings durch einen Abschalter getrennt gewesen, sodass sie gar nicht aktiv hätte leuchten können.
"Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes"
In seiner Not, wie er angibt, zeichnete der Fahrer die erste Kontrolle heimlich per Smartphone auf, um bei einem späteren Verfahren vor Gericht einen möglichen Beweis dafür liefern zu können, dass der Polizist die Lkw seines Arbeitgebers so lange anhalten würde, wie es ihm gefalle. Bei der zweiten Kontrolle bemerkte es der Beamte jedoch – und konfiszierte das Smartphone unter Androhung polizeilichen Zwangs. Kurz danach erhielt der Fahrer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster einen Strafbefehl wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch mit 15 Tagessätzen je 20 Euro.
"Der Tatbestand des Paragrafen 201 StGB dürfte bei dieser Aufnahme der Sprache grundsätzlich erfüllt sein", sagt Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier. "Dies immer unter der Voraussetzung, dass das Aufnehmen vom Fahrer zumindest billigend in Kauf genommen wird." Erfolge ein solches unberechtigtes Aufzeichnen, dann dürfte dem Polizeibeamten grundsätzlich die Möglichkeit offenstehen, das Aufzeichnungsgerät zu beschlagnahmen, solange die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sei. "Im Rahmen des dann durchzuführenden Verfahrens ist durchaus zu sehen, dass die Gerichte das Delikt eher im Rahmen einer niedrigen Kriminalität einstufen, sodass bei entsprechender Einlassung sicherlich auch an eine Verfahrenseinstellung mit oder ohne Geldauflage gedacht werden kann."
Bitte um Einstellung
Über seinen Anwalt hat sich der Fahrer nun beim Amtsgericht Münster ausführlich geäußert und um Einstellung gebeten. "Das ganze Manöver dieser Polizeibeamten ist höchst zweifelhaft, unerfreulich und hat auch ein erhebliches ‚Geschmäckle‘", schreibt er. Wie das Verfahren ausging, war bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt.