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Steuerrecht Pick-up mit Sattelzuganhänger gilt als Pkw

Verurteilen Foto: adpic/Baumann

Ein Pick-up, der einen Sattelzapfen zur Aufnahme eines Sattelzuganhängers hat, kann dennoch als Pkw eingestuft werden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (AZ: 13 K 1889/12 Kfz).

Wie der Fachinformationsdienst kostenlose-urteile.de mitteilt, lag dem Fall folgender Sachverhalt zugrunde: Der bis zu 170 Stundenkilometer schnelle Pick-up der Klägerin verfügte über eine Fahrgastkabine mit sechs Sitzplätzen sowie über eine offene Ladefläche. Neben dem Sattelzapfen wurden nachträglich eine Druckluftbeschaffungsanlage sowie entsprechende Bremsen eingebaut. Zugelassen war das Fahrzeug als Lkw. Die Klägerin wollte nun erreichen, dass der Pick-up bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer ebenfalls als Lkw eingestuft wird, da dies für sie günstiger gewesen wäre.

Das Finanzgericht Münster war jedoch anderer Ansicht. Für das Finanzamt sei die zulassungsrechtliche Einstufung als Lkw nicht maßgeblich. Da die Ladefläche des Pick-up mit 3,11 Quadratmetern kleiner sei als die Bodenfläche der Fahrgastkabine mit 3,39 Quadratmetern und auch die Höchstgeschwindigkeit eher für einen Pkw als für einen Lkw spreche, sei der Pick-up dem Pkw-Segment zuzuordnen. Demgegenüber fallen die für einen Lkw sprechenden Punkte wie Anhängevorrichtung und Druckluftbeschaffungsanlage laut Gericht nicht mehr entscheidend ins Gewicht.

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