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Spediteure über Corona-Förderprogramme Belohnung bis zu 1.500 Euro steuerfrei

bluedesign – stock.adobe.com Foto: Corona, Corona-Hilfe

Spediteure ziehen Zwischenbilanz über die Corona-Förderprogramme für Unternehmen. Im April wurden neue Hilfen beschlossen.

Die Coronakrise hinterlässt tiefe Spuren in den Bilanzen der Transport- und Logistikunternehmen. Doch es gibt auch Lichtblicke. So hat die Bundesregierung ein Milliardenhilfspaket auf den Weg gebracht (trans aktuell 6/2020).

Christoph Rauch, Geschäftsführer des Messelogistikers BTG aus Langweid am Lech, hält das darin enthaltene Kurzarbeitergeld für sinnvoll, um die messelose Zeit zu überbrücken. „Die Hilfen der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung“, erklärt er gegenüber trans aktuell. Generell, so seine Einschätzung, falle man als mittelständisches Unternehmen jedoch oft aus dem Raster. Große Konzerne gälten allein wegen der Anzahl der Mitarbeiter als systemrelevant und würden maximal ­unterstützt.

Christoph Rauch, Managing Director, BTG Messe-Spedition Foto: BTG Messe-Spedition
Christoph Rauch, Geschäftsführer des Messelogistikers BTG: „Die Hilfen der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung.“

Stefan Gulbins, Geschäftsführer der Georg-Ebeling-Spedition aus Wedemark, hat sich in Sachen KfW-Kredite eine Meinung gebildet: „Erfolgreiche Firmen haben bei den Hausbanken häufig bessere Finanzierungsbedingungen als über die KfW.“ Und: „Ganz offensichtlich waren Töpfe vor allem für kleine Unternehmen schnell leer, und nicht jeder wusste, dass die Gelder im Windhundverfahren vergeben werden.“

Stefan Gulbins, Geschäftsführer, Georg Ebeling Spedition
Foto: Georg Ebeling Spedition
Stefan Gulbins, Geschäftsführer der Georg-Ebeling-Spedition: „Die Töpfe für kleine Unternehmen waren schnell leer.“

Davon ist Charles Prussky, ­Geschäftsführer der Firma Post Nord Logistics aus Lübeck-Travemünde, bislang noch nicht betroffen, denn er hat für sein Unternehmen bis jetzt noch keine staatliche Hilfe in Anspruch genommen. Trotzdem hat er sich über die Thematik Gedanken gemacht. „Es sollte in der Coronakrise mehr für alle Lkw-Fahrer und ihre Arbeitsbedingungen getan werden.“ Und: „Die Möglichkeit, einen steuer- und abgabenfreien Bonus zu zahlen, ist sehr gut und sollte ausgeweitet werden.“

PostNord Logistics GmbH Geschaeftsfuehrer Charles Prussky, 22.08.19 Foto: John Garve
Charles Prussky, ­Geschäftsführer der Firma Post Nord Logistics: „Es sollte in der Coronakrise mehr für alle Lkw-Fahrer und ihre Arbeitsbedingungen getan werden.“

Der Hintergrund: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte dazu: „Das Bundesfinanzministerium stellt sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.“

Begünstigt sind Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Bedingung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Voraussetzung: Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Sven Neumann, Impacts4u Foto: Impacts4u
Sven Neumann, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Impacts4u: „Leistungen von Unternehmensberatern sind bis zu einem Gegenwert von 4.000 Euro begünstigt.“

Dies ist nicht die einzige Förderung, die der Bund im April neu beschlossen hat. So weist der Branchenexperte Sven Neumann von der Dortmunder Beratungsgesellschaft Impacts4u im Gespräch mit trans aktuell darauf hin, dass nun auch Leistungen von Unternehmensberatern begünstigt sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert in der Coronazeit Unternehmen, die von der damit einhergehenden ­Krise betroffen sind.

Konkret handelt es sich hierbei um einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für eine Unterstützung durch einen gelisteten und regis­trierten Unternehmensberater. Die beratenen Unternehmen haben lediglich die Umsatzsteuer zu tragen. Den Zuschuss zahlt das Bafa als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beraters aus. Das bedeutet, das antragsberechtigte Unternehmen wird von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten komplett entlastet.

Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können Unternehmen zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 stellen. Das Ziel hierbei: Die Unternehmen sollen Strategien entwickeln können, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona­krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbs­fähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die die Bundesregierung bereits in den vergangenen Wochen beschlossen hat. Weitere Informationen, besonders zur Antragstellung, hält das Bafa auf seiner Homepage bereit.

Corona-Hilfen im Überblick

  • Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Staatlicher Schutzfonds mit Liquiditätshilfen
  • Geänderte Insolvenzregeln: vorerst keine Insolvenz bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Finanzämter stunden Steuerzahlungen bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer
  • Anpassung der Steuervorauszahlungen nach unten wegen niedrigerer Umsätze möglich
  • Möglichkeit, bei überfälligen Steuerschulden die Vollstreckung bis Ende 2020 aufzuschieben
  • Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020
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