Sozialvorschriften Gefährliches Heldentum

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Ein schlimmer Unfall belegt, was Experten lange wissen: Beim Transfer der Arbeitskräfte von Ost nach Westeuropa verstoßen die Busfahrer offensichtlich gegen die Sozialvorschriften.

Es sind nur zwei Sätze, die allerdings bei Experten, die etwas tiefer mit dem Thema beschäftigt sind als mitunter der gemeine Leser, sofort alle Alarmglocken schellen lassen: "Ein entschlossener Rumäne fährt Menschen und Waren in tagelangen Touren 4.000 Kilometer nach Portugal und zurück. Wer ihn begleitet, kommt auf die Idee, dass es einen europäischen Traum gibt, der nicht stirbt."

Rumänische Kleinbusarmada fährt durch Europa

So beginnt im Nachrichtenmagazin Der Spiegel, der Ausgabe 29/2015, eine intensive und durchaus lesenswerte Reportage über Fahrer von Kleinbussen, die Arbeitnehmer aus einem der ärmsten Länder Osteuropas in die Regionen Europas bringt, wo man mit Arbeit etwas mehr Geld verdienen kann. Weiter heißt es dort: "Die Busse gibt es zu Hunderten, in jeder rumänischen Stadt. Deutschland, einfache Fahrt 70 Euro. Holland 80 Euro, Belgien 80 Euro, Frankreich, Italien, Portugal 120 Euro. Eine riesige rumänische Kleinbusarmada fährt seit Jahren durch Europa. Und hier kommt der Held dieser Geschichte ins Spiel, ein Held der Freizügigkeit, ein Held der Marktwirtschaft, irgendwie, auf seine Weise: ein Held Europas. Er soll Viktor Talic heißen, sein Klarname stünde hier nicht gut, er geriete in Gefahr, verfolgt zu werden, wie das Helden oft geschieht."

Deutschland spielt auch eine Rolle in dieser Geschichte, die unter dem fragwürdigen Untertitel "Ideale" veröffentlicht wird. Denn dieser sogenannte Held durchquert Deutschland immer in der Nacht, weil dann die Gefahr am geringsten ist, dass er von der Polizei kontrolliert wird. Und natürlich schafft es der völlig übermüdete Busfahrer, seine Passagiere irgendwie sicher an Ziel zu bringen. Kurz danach fährt er bereits mit neuen Gästen zurück.

Unfall auf der A 10, Berliner Ring

An einem Freitag geht für sechs Menschen aus Bulgarien auf der A 10, dem Berliner Ring, dieser Traum jäh zu Ende. (Hier findet Ihr den entsprechenden Artikel der Bild). Ihr Busfahrer übersieht das Ende eines Staus, er kann den Sprinter noch in letzter Sekunde nach links ziehen und überlebt sehr schwer verletzt. Nach den ersten Ermittlungen der zuständigen Polizei kam der Bus aus dem bulgarischen Russe an der Grenze zu Rumänien und wollte nach Hamburg, die Polizei spricht von "einem möglichen Moment der Unaufmerksamkeit". Es wird sicher noch eine Zeit dauern, bis der Fahrer vernommen werden kann – aber es drängt sich, auch angesichts der Spiegel-Reportage, der Verdacht auf, dass auch diese Menschen eine sehr lange Reise hinter sich hatten. Vielleicht sogar ohne eine richtige Pause unterwegs waren. 

Regelmäßiger aber ungeahndeter Verstoß gegen die Sozialvorschriften

Den europäischen Kontrollbehörden ist es derzeit unmöglich, dagegen vorzugehen, wie Götz Bopp von der IHK-Stuttgart beklagt: "Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen - also ein Neunsitzer wie beim Unfall auf dem Berliner Ring – unterliegen nicht den Sozialvorschriften. Auch wenn die Reisenden Gepäck und darunter auch "Güter" im weitesten Sinne dabei haben, werden diese Fahrten nur unter dem Zweck Personenbeförderung eingestuft. Da greift nur das Arbeitszeitgesetz, aber wenn es sich um einen tatsächlich selbstständigen Fahrer handelt, kann man dem mit Arbeitszeitgesetzgebung ja nicht kommen. Und auch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit selbstständiger Kraftfahrer greift ja nur, wenn genehmigungspflichtige Fahrten durchgeführt werden, also Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen oder Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) für Dritte gegen Entgelt. Bei dem im Spiegel thematisierten Fall wäre eine Genehmigungspflicht ja gegeben und unabhängig davon müssten hier die Sozialvorschriften eingehalten und über ein Kontrollgerät dokumentiert werden."

Deutsche Untergrenze sollte im EU-Recht verankert werden

Für Bopp ist das Problem eindeutig: "Aus unserer Sicht muss an der Grenze, ab der die Transporte/Beförderungen genehmigungspflichtig werden, nicht unbedingt etwas geändert werden. Aber die in Deutschland ja bereits seit Jahrzehnten gültige Untergrenze für die Güterbeförderung von 2,8 t zGG bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten und auch die Neunsitzer zur Personenbeförderung gehören im EU-Recht verankert und dem Kontrollgerätezwang unterworfen. Nur noch "normale" Pkw, also mit fünf Sitzen und/oder unter 2,7 t zGG (wegen der Siebensitzer in diesem Fahrzeugsegment) sollten ausgenommen sein. Die Einführung des Kontrollgeräts ab 2,8 t zGG im Güterverkehr fordern wir ja seit mehreren Jahren und sind damit allein auf weiter Flur."

Auch die europäische Transportwirtschaft profitiert von diesem kontinuierlichen Transfer, wie ich mehrfach und zuletzt im Fernfahrer berichtet habe. Hunderte Lkw-Fahrer aus Osteuropa oder zunehmend auch aus Ostdeutschland werden regelmäßig zu den Stellplätzen ihrer Lkw auf westeuropäischen Rastplätzen, Kombi-Terminals oder Häfen gekarrt. Allerdings kümmert sich, außer dem belgischen Hauptinspektor Raymond Lausberg, kaum jemand darum, dass sowohl die Fahrer der Kleinbusse als auch die Insassen diese Zeit als Arbeit im Tacho nachtragen müssen. Viele dieser Fahrer steigen dann nach stundenlangem Bustransfer in ihre Lkw und fahren sofort weiter – neun oder zehn Stunden. Es fällt kaum auf, wenn der Tacho vorher auf Pause stand. Man kann hier nur predigen, dass nicht erst eines nahen Tages ein übermüdeter Lkw-Fahrer am Stauende in das Heck eines Kleinbusses mit einer Familie aus Deutschland rasen muss, damit diesem Wahnsinn endlich ein legaler Riegel vorgeschoben wird. Denn für dieses, leider auch vom Spielgel falsch verstandene gefährliche Heldentum sollte auf den Autobahnen eigentlich kein Platz sein. 

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