Immer mehr Unfälle passieren offenbar durch Ablenkung. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat deshalb die Strafen für die Nutzung von Kommunikationsgeräten verschärft.
Bis zu drei schwere Lkw-Unfälle am Stauende pro Werktag: So stellt sich derzeit die traurige Statistik dar, wenn man allein die Meldungen der lokalen Presse auswertet. Und immer öfter vermutet die Autobahnpolizei als mögliche Ursache die Ablenkung des Fahrers. Ein Problem, das allerdings auch die Pkw-Fahrer betrifft. Das Bundesverkehrsministerium hat nun in der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Konsequenzen gezogen: Für das Benutzen von Kommunikationsgeräten während der Fahrt wurden drastische Strafen in den Bußgeldkatalog aufgenommen.
Verstoß wird stets vorsätzlich begangen
Beeinträchtigungen der Fahrleistung des Fahrzeugführers und in der Folge sogar Unfallereignisse im Straßenverkehr beruhen oftmals auf einer zu langen Blick-Ablenkung während der Fahrt." So beschreibt es das BMVI in der Erläuterung zu dieser Verordnung. "Erfreulich ist, dass situative Funktionsunterdrückung, Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und Head-up-Display mehr und mehr zur Standardausstattung moderner Geräte und Fahrzeuge gehören", heißt es dazu. Der technischen Weiterentwicklung gilt es auch bei § 23, Absatz 1a, StVO Rechnung zu tragen, der mit seinem bislang ausschließlichen "Hand-held-Verbot" für Auto- und Mobiltelefone nicht mehr zeitgemäß ist. "Darüber hinaus haben die Erfahrungen gezeigt, dass die derzeitige Regelung nicht ernst genommen wird", heißt es weiter. "Dabei wird der Verstoß stets vorsätzlich begangen. Zudem empfinden Verkehrsteilnehmer diese Verhaltensweisen nicht als sozial schädlich oder verkehrsgefährdend. Der generalpräventive Charakter der Bewehrung fehlt augenscheinlich."
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