Sicherheit: Krone bereitet sich vor Neuer Heckunterfahrschutz wird Pflicht

Foto: Krone

Der Trailerhersteller Krone bereitet sich auf neue Sicherheitsanforderungen beim Lkw-Heckunterfahrschutz vor. Von 1. September 2021 an dürfen keine Neufahrzeuge mehr mit altem Rückhaltesystem zugelassen werden.

Krone wird nach eigenen Angaben ab dem 1. April sukzessive mit der Umstellung beginnen und somit frühzeitig den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der neue Heckunterfahrschutz reduziert den Abstand zur Straße weiter und muss im Fall einer Kollision die doppelten Kräfte aufnehmen können. Die Mehrkosten pro Trailer belaufen sich laut Krone auf 250 Euro.

Besondere Anforderungen seit 1975

Seit 1975 gelten laut deutschen Straßenverkehrszulassungs- Ordnung (StVZO) folgende Anforderungen: „Der Unterfahrschutz muss die Biegefestigkeit eines Stahlträgers besitzen, dessen Querschnitt ein Widerstandsmoment gegen Biegung von 20 cm³ aufweist“. Nach Angaben der Prüforganisation Dekra muss ein Heckunterfahrschutz eines damit ausgerüsteten Lkw heute mindestens einem mit 56 km/h Differenzgeschwindigkeit an dessen Heck anprallenden Pkw mittlerer Größe hinreichend Widerstand bieten.

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