Sicher unterwegs bei Eis und Schnee Bei Fehlverhalten drohen Bußgeld und Punkte

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Im Winter sollten Fahrer ein paar Dinge beachten, um gut und sicher durch die Jahreszeit zu kommen. Der ADAC weist in einer Mitteilung auf die zehn größten Irrtümer bei Eis und Schnee hin, die auch Bußgeld und Punkte zur Folge haben können.

Zum Beispiel reicht es nicht, ein Guckloch in die Frontscheibe zu kratzen. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, kann eine Strafe von zehn Euro kassieren. Dabei sollten Fahrer auch an Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage denken. Auch wer sich mit dickem Mantel hinters Steuer setzt, handelt falsch. Nämlich dann, wenn der Gurt nicht optimal anliegt. Bereits bei einem Unfall mit 16 km/h schneidet das quer liegende Gurtband tief in den Bauch ein. Innere Verletzungen sind laut ADAC möglich. Aufpassen sollte man zudem bei eingeschneiten Verkehrsschildern. Beim Verstoß gegen ein Schild, schützt die fehlende Lesbarkeit nicht vor eine Strafe, so der ADAC. Vor Fahrtantritt muss unbedingt das Dach sowie das Kennzeichen, die Scheinwerfer, Blinker und Rücklichter von Schnee und Eis befreit werden.
Mit Bußgeld von zehn Euro wird übrigends das Laufenlassen des Motors geahndet.
Darüber hinaus sollten Fahrer an den Bremsweg denken. Mit Sommerreifen ist der Bremsweg doppelt so lang. Und wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist, risikiert zudem 60 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Wer zudem den Verkehr behindert, bekommt 80 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Räum- und Streufahrzeuge sollten nicht überholt werden. Die Fahrbahn kann vor diesen Fahrzeugen glatt sein. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollte der entsprechende Platz eingeräumt werden. Die Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst. Wichtig zu wissen ist auch, dass Fahrer kein Recht auf freie Straßen durch den Winterdienst haben. Je nach Situation ist eine angemessene Fahrweise und Geschwindigkeit erforderlich.
Im Winter ein Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffenltichen Straßen abzustellen, ist verboten. 40 Euro, ein Punkt in Flensburg und die Abschleppkosten kommen auf den Halter als Strafe zu. Sehr wichtig ist auch die richtige Ladungssicherung. Ski samt Stiefel können bei einem Crash zu Geschossen werden. Ungesicherte Ladung wird mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet. 
 
 

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