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Schweizer Verkehrsverlagerung Mauterhöhung notfalls im Alleingang

Foto: Thomas Küppers

Die Schweiz will ihre Lkw-Maut zum 1. Januar 2021 notfalls im Alleingang erhöhen. Das teilte die Regierung nach einem Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz/EU mit.

Um mehr Verkehre auf die Schiene zu verlagern, sollen Lkw der Abgasklassen Euro 4 und 5 höhere Abgaben zahlen und von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie verschoben werden. Bislang hätten die diffenzierten Abgabesätze zu einer raschen Erneuerung und Modernisierung der Lastwagen-Flotte geführt. Das solle weiterhin sichergestellt werden, heißt es in einer Mitteilung. Die Regelung gehört zu einem Maßnahmenpaket, das die eidgenössische Regierung im November 2019 zur Stärkung der Verkehrsverlagerung geschnürt hatte.

EU-Länder verlangen genauere Auskünfte

Der Gemischte Ausschuss hat über diese Mauterhöhung diskutiert. Einzelne EU-Mitgliedsstaaten hätten jedoch genauere Auskünfte zu den Auswirkungen der Abklassierung verlangt, weshalb jetzt weitere Gespräche mit der EU-Delegation vorgesehen seien. „Die Schweiz behält sich vor, die Umsetzung auf den 1. Januar 2021 einseitig vorzunehmen“, wird betont. Zuvor muss sie selbst noch ihre Verordnung zur Schwerverkehrsabgabe anpassen.

Schärfere Strafen für laute Güterwagen

Die EU-Delegation wurde zudem informiert, dass laute Güterwagen im Bahnverkehr künftig schrittweise mit schärferen Sanktionen rechnen müssen. Die Waggons sind seit dem 1. Januar auf dem Schweizer Netz verboten, und inzwischen erfüllen 98 Prozent aller Güterwagen diese Vorschriften. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Dezember in Bern geplant.

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