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Schwankende Transportnachfrage Unternehmen fällt Anpassung schwer

Foto: industrieblick - Fotolia

Transportunternehmen müssen gewöhnlich schnell reagieren. Kurzarbeit und eingeschränkte Möglichkeiten bei der Kfz-Zulassung können dabei Hemmnisse sein, so das BAG.

In einem stark schwankenden Markt müssen Transportunternehmen schnell reagieren. Kurzarbeit und eingeschränkte Möglichkeiten bei der Kfz-Zulassung können dabei Hemmnisse sein, geht aus der wöchentlichen Marktbeobachtung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hervor.

Viele Befragte hätten von Schwierigkeiten berichtet, laufende Kosten zu reduzieren und eigene Kapazitäten an eine sich kurzfristig verändernde Auftragslage anzupassen. In einigen Fällen sei aus Sorge, potentiell eingehende Kundenanfragen nicht bedienen zu können, die Kurzarbeit reduziert worden. Aus dem gleichen Grund hätten Unternehmen darauf verzichtet, ungenutzte Fahrzeuge abzumelden. Die Kfz-Zulassungsstellen seien den Befragten zufolge nach wie vor lediglich eingeschränkt erreichbar, teilweise würden Termine mit Wartezeiten von mehreren Wochen vergeben.

Zahlungsmoral noch befriedigend

Die Zahlungsmoral der Kunden ist nach Aussagen der Unternehmen weitestgehend befriedigend, allerdings würden höhere Zahlungsausfälle in den kommenden Wochen befürchtet, denn die zu Beginn der Corona-Krise angekündigten verlängerten Zahlungsziele von teilweise 60 bis 90 Tagen stünden unmittelbar bevor. Die Möglichkeiten, Sonn- und Feiertagsverbote auszusetzen sowie Tageslenkzeiten zu verlängern, wurden von den befragten Unternehmen unterschiedlich bewertet. Angesichts des Laderaumüberhangs bestehe dafür eigentlich keine Bedarf, aber Kunden würden Sonntagsfahrten „tendenziell eher erwarten“.

Corona beim Kunden – und keine Information

Ein befragtes Unternehmen musste in der vergangenen Woche mehrere seiner Fahrer in Quarantäne schicken, da sie einen Kunden angefahren hatten, bei dem seit Tagen eine sehr hohe Anzahl an Coronafällen bestätigt worden war. Das betroffene Transportunternehmen zeigte wenig Verständnis dafür, dass es nicht im Vorfeld bereits vom Kunden oder dem Gesundheitsamt informiert worden war, heißt es im BAG-Bericht.

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